Kreis Pinneberg. Der Kreis ist das Sorgenkind in Schleswig-Holstein: Nun gelten noch strengere Maßnahmen – bis hin zum Betretungsverbot für Eltern.
Die Regeln werden nochmals verschärft: Mit einer neuen Allgemeinverfügung, insbesondere für Schulen und Kitas , hat der Kreis Pinneberg am Montag auf die nach wie vor hohen Corona-Infektionszahlen reagiert. Schon zuvor waren die erlaubten Kontakte auf ein Maximum von fünf Personen festgelegt worden.
Nach dem neuen Erlass dürfen Kitas im Kreis von Erwachsenen ab sofort nur noch mit Mund-Nase-Bedeckung betreten werden – das gilt auch für Erzieherinnen und Erzieher. Das Betreten von Schulen jeglicher Form wird Personen, die nicht Mitarbeiter oder Schüler sind, von nun an im Kreis Pinneberg grundsätzlich untersagt. Um drohende Schulschließungen zu vermeiden, würden die Schulverwaltungen zudem noch weitergehende schulorganisatorische Maßnahmen treffen.
Einreiseverbot für Helgoland wegen Corona verlängert
Auch die bereits geltende Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen und an den Bahnhöfen von Pinneberg, Elmshorn, Wedel, Tornesch und Uetersen wurde bis zum 20. Dezember verlängert. Zudem wurde das Betretungsverbot für Touristen oder Menschen, die aus Risikogebieten einreisen, auf Helgoland bis zum 20. Dezember verlängert.
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„Bei den vermehrten Infektionen in den vergangenen Wochen sind nicht mehr alle Infektionsketten nachvollziehbar“, heißt es in der Begründung des Kreises. „Insbesondere Ansteckungsquellen sind nicht mehr immer zu ermitteln. Das Infektionsgeschehen ist sehr diffus.“ Ziel der Maßnahmen sei deshalb, die Infektionsketten zu unterbrechen und die sehr dynamische Ausbreitung des Virus im Kreis Pinneberg zu verlangsamen.
Ansteckung in Kitas vor allem durch Erwachsene
Außerdem gehe es darum, die wesentlichen Funktionen des Gesundheitssystems dauerhaft sicherzustellen. Dafür bedürfe es im Kreis Pinneberg einer strengeren Kontaktbeschränkung als im übrigen Land Schleswig-Holstein.
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„Durch das Betretungsverbot für schulfremde Personen sollen die Kontakte an Schulen und die Gefahr des Eintrags von Infektionen reduziert werden. Die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur Entwicklung des Infektionsgeschehens zeigen deutlich, dass eine Ansteckung mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen in erster Linie durch Erwachsene passiert“, heißt es in der Mitteilung der Kreisverwaltung.
„Das zuverlässige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch erwachsene Personen in einer Kindertageseinrichtung bietet also einen wichtigen Schutz für alle Beteiligten.“