Pinneberg. Der Chef des Verbands fordert mehr Leute, mehr Rechte und Anonymität für „Erleger“. Ausnahmeregelung greife zu kurz.

Die erweiterte Hatz auf Problemwolf „GW924m“ mit bis zu 175 Jägern aus den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Steinburg ist nur eine Woche alt, da gibt es Kritik vonseiten der Jägerschaft. Unter anderem seien Forderungen des Landesjagdverbandes nicht ausreichend berücksichtigt worden. Die Folge seien Unzufriedenheit und Unsicherheit bei Nutztierhaltern und den Jägern.

Laut Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein, greift die Ausnahmeregelung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) zu kurz. Demnach sei es ein Fehler, dass ausschließlich eine eingeschränkte Gruppe von Jagdausübungsberechtigten bei der „Entnahme“ des Tieres behilflich sein darf. „Ohnehin war die Einbindung des Verbandes und der Jägerschaft im Vorfeld nicht ausreichend“, so Heins.

Die Anonymität für Jäger sei unverzichtbar

Der Präsident fordert deshalb stärkeres Mitspracherecht bei der Art und Weise der Jagd: „Wenn wir helfen sollen, dann auch zu unseren Bedingungen!“ Der Verband verlange die Einbeziehung aller örtlichen Jagdscheininhaber, um die notwendige Entlastung der Weidetierhalter vor Ort zu erreichen. Außerdem fordert die Landesjägerschaft die Zusicherung von Rechtssicherheit sowie die finanzielle Freistellung bei eventuellen Klage- und Strafrechtsverfahren im Sinne eines Rechtsschutzes.

Zudem sei die Anonymität für Jäger unverzichtbar. „Wozu soll es gut sein, den Ort und den Namen des Erlegers aktenkundig zu machen? Hauptsache ist doch, dass das Problem gelöst ist!“, so Wolfgang Heins. „Unsicherheit und Unzufriedenheit sind keine hilfreichen Partner in Anbetracht der Aufgaben.“

Zwischenschritt zum aktiven Wolfsmanagement

Die Erlegung des Problemwolfes sei überdies nur ein Zwischenschritt im Hinblick auf ein aktives Wolfsmanagement, wie es der Jagdverband fordert. Fragen nach der für Schleswig-Holstein akzeptablen Anzahl von Wölfen sowie nach der örtlichen Verträglichkeit, wie etwa beim Deichschutz, seien politisch zu klären. Ansonsten drohe ein Akzeptanzverlust großer Beutegreifer in der Kulturlandschaft und im ländlichen Raum. Wolf „GW924m“ hatte mehrfach Nutztiere gerissen. Mit seinem Tod soll eine Weitergabe dieses Verhaltens an Nachkommen verhindert werden.