Kreis Pinneberg. Schleswig-Holsteins Umweltministerium erhöht Zahl von etwa fünf auf 150. Wolf hat bislang 90 Nutztiere getötet – auch hinter Schutzzäunen.
Seit sieben Monaten versucht eine vom Umweltministerium geheim gehaltene Expertengruppe, den sogenannten Problemwolf zu erlegen. Bislang erfolglos. Der Wolf hatte auch im Kreis Pinneberg mehrfach unter Strom stehende Herdenschutzzäune übersprungen und Schafe dahinter gerissen. Nun soll die Zahl der Jäger und damit die Wahrscheinlichkeit, den Wolf zu töten, erhöht werden.
Das Umweltministerium in Kiel plant, weitere Jäger aus den Kreisen Pinneberg und Steinburg in die „Entnahme“ des sogenannten Problemwolfs GW 924m einzubeziehen. „Damit wollen wir die Maßnahmen zum Abschuss von GW 924m effizienter gestalten und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die auch artenschutzrechtlich gebotene Entnahme des Tieres tatsächlich gelingt“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Mittwoch in Kiel. „Unsere bisherigen Bemühungen zur Entnahme des Wolfes waren trotz des großen Einsatzes aller Beteiligten bislang nicht erfolgreich. Wir arbeiten intensiv daran, den Abschuss des Problemwolfs zu erreichen.“
Das Ministerium hatte am 31. Januar 2019 erstmals die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfs erteilt und eine Gruppe von Jägern damit beauftragt. Die Genehmigung ist mehrfach verlängert worden und gilt bis heute. Da das Streifgebiet des Tieres mit etwa 400 Quadratkilometern sehr groß und nur sehr schwer abzudecken ist, gelang es bisher nicht, den Wolf ins Visier zu nehmen.
Bislang hatte eine Handvoll auswärtige Personen Jagd auf den Wolf gemacht, nicht die zuständigen Jäger vor Ort. Im Kreis Pinneberg sind insgesamt 1260 Jagdscheininhaber registriert. Etwa 150 Jäger erhalten nun durch das Ministerium die Erlaubnis zur Jagd auf Wolf GW 924m. Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden sogenannte Begehungsscheininhaber. Künftig dürfen alle Pächter mit Jagdberechtigung in ihren eigenen Revieren innerhalb des Entnahmegebiets, in dem GW 924m bejagt werden darf, auch jagen. Sein Streifgebiet befindet sich in dem Dreieck zwischen A 7 und A 23 und wird im Norden begrenzt durch die B 206 von Bad Bramstedt nach Itzehoe. Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet vorgenommen werden. Der Wolf ist laut Umweltministerium verantwortlich für 56 Übergriffe. Dabei sind 90 Tiere getötet worden.
„Dieser sogenannte Problemwolf ist seit Juli 2018 in diesem Gebiet unterwegs und relativ standorttreu“, sagt der Wolfsexperte und ehemalige Forstdirektor Hans-Albrecht Hewicker. „Es war aber von Anfang an klar, dass die Wahrscheinlichkeit, ihn zu erlegen, nur sehr geringfügig ist.“ Es sei einfacher, die Nadel im Heuhaufen zu finden, als den Wolf vor die Lauf zu bekommen. Daran werde auch die größere Zahl an Jägern nichts ändern. Ein großes Problem sieht Hewicker zudem in der Identifizierung des Tieres. „Es steht am Wolf nicht dran, welcher es ist. Die Gefahr besteht, den falschen zu treffen.“
Laut Umweltministerium gibt es in diesem Gebiet nur diesen einen Wolf. „Das zeigen unsere DNA-Analysen deutlich“, sagt Ministeriumssprecher Joschka Touré. „Wenn ein Jäger in diesem Gebiet also einen Wolf sieht, ist es damit sehr wahrscheinlich, dass es sich um den Wolf GW924m handelt.“ Die Genehmigung erlischt in dem Moment, in dem ein weiterer Wolf im Zulassungsgebiet nachgewiesen wird.
Die Kreisjägerschaft Pinneberg begrüßt die Absicht des Umweltministers. In einer Erklärung vom Mittwochabend heißt es: „Diese Maßnahme hätte von Anfang der Bemühungen um die Erlegung dieses Wolfs an die Erfolgschancen deutlich vergrößert.“ Trotzdem seien sich die Jäger bewusst, dass auch nach dieser erheblichen Ausweitung des Kreises der Berechtigten die Erfolgswahrscheinlichkeit weiterhin sehr gering bleibe. Und: Es handele sich bis jetzt nur um eine Absichtserklärung des Ministers.
In der Tat müssen vor dem Erlass der Verfügung die nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände angehört werden. Nach Einleitung des gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahrens werden sie zwei Wochen Zeit haben, Stellung zu beziehen. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen soll die Verfügung durch die Veröffentlichung im schleswig-holsteinischen Amtsblatt in Kraft gesetzt werden.