Kummerfeld. Kummerfeld führt die Steuer zum 1. Januar 2020 neu ein. Immer mehr Gemeinden im Kreis Pinneberg halten die Gebühren für notwendig.

Kummerfeld führt vom 1. Januar 2020 an eine Niederschlagswasser-Gebühr ein. In den benachbarten Amtsgemeinden Prisdorf und Borstel-Hohenraden müssen die Bürger bereits dafür zahlen. Nachdem alle Städte und größeren Gemeinden im Kreis Pinneberg diese Regensteuer verlangen, bröckelt jetzt auch in den Dörfern die Front der Gegner.

„Wir können die Kosten für die Oberflächenwasser-Entsorgung so gerechter verteilen“, ist Kummerfelds Bürgermeisterin Erika Koll überzeugt. Je mehr versiegelte Fläche jemand auf seinem Grundstück hat, desto mehr müsse er dafür bezahlen. Wer in einer Wohnung lebt, werde nicht dafür herangezogen, auch wenn sein Vermieter diese Gebühr für seine Immobilie auf die Miete umlegen dürfte.

Mit etwa 900 Grundstückseigentümern, die zahlen müssen, rechnet die Kummerfelder Bürgermeisterin. Die Details und die Höhe der Gebühr seien noch nicht festgelegt. Die Einzelheiten sollen im Januar auf einer Einwohnerversammlung erläutert werden. „Ich hoffe natürlich, dass wir dabei nicht über den Gebühren unserer Nachbarn liegen“, sagt Koll. In Borstel-Hohenraden liegt sie zurzeit bei 51 Cent und in Prisdorf bei 39 Cent pro Quadratmeter bebaute Fläche und Jahr.

In etwa der Hälfte der Kommunen des Kreises gibt es diese Gebühr inzwischen, darunter sind jeweils drei Gemeinden der Ämter Hörnerkirchen (Brande-Hörnerkichen, Osterhorn, Westerhorn), Rantzau (Ellerhoop, Hemdingen und Bokholt-Hanredder) und Pinnau (Borstel-Hohenraden, Prisdorf, Kummerfeld) sowie zwei im Amt Moorrege (Appen, Hetlingen).

Zuständig für die Berechnung und Erhebung der Niederschlagswasser-Gebühr ist der Abwasserzweckverband (AZV) Südholstein, an den die Gemeinde Kummerfeld ihr Abwassernetz übertragen hat. Insgesamt 15 Kommunen im Kreis Pinneberg haben dies nach Auskunft von AZV-Sprecherin Kathrin Eckert inzwischen getan. In sechs Kommunen davon – Barmstedt, Ellerhoop, Hemdingen, Bokholt-Hanredder, Borstel-Hohenraden und Hetlingen – gebe es bereits eine solche Gebühr, die zwischen 26 und 66 Cent je Quadratmeter bebaute Fläche und Jahr liege. „Ob in einer der Kommunen, die ihre Aufgabe an den AZV übertragen haben, die Niederschlagswassergebühr eingeführt wird, entscheidet allein die Kommune“, betont die Sprecherin.

Aus Sicht des AZV habe diese eigene Gebühr für das Regenwasser den Vorteil, dass die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers nach dem Verursacherprinzip verrechnet werden, sagt Kathrin Eckert. Denn die meisten Orte verfügten über ein eigenes, vom Schmutzwassernetz getrenntes Kanalnetz für Niederschlagswasser. Dies bestehe aus unterirdischen Rohrleitungen mit Schächten und Gräben als offene Kanalisation und oft einem Regenrückhaltebecken. Für Bau, Instandhaltung und Wartung dieser Anlagen fielen zum Teil erhebliche Kosten an, die entweder die Gemeinde aus ihrem Steueraufkommen für alle übernehme oder diese nach dem Verursacherprinzip mit einer Gebühr versehe. Auch die Kommune werde für ihre Grundstücke dabei herangezogen.

Berechnet wird diese Gebühr nach den Kosten für die Entsorgung des Regenwassers verteilt auf die gesamte versiegelte Fläche, die in der Regel durch Selbstauskunft der Bürger ermittelt wird. Wie in Quickborn, wo zum 1. Januar 2016 als letzte Stadt im Kreis Pinneberg diese Regensteuer eingeführt wurde. Bei 56 Cent je Quadratmeter haben dort nach Angaben der Verwaltung 5000 Steuerpflichtige 2017 allein 868.500 Euro an Regenwassergebühren bezahlt, 230.000 Euro mehr als im Jahr davor. Es würden sich aber immer noch etwa 300 Bürger weigern, dazu Auskünfte zu machen, teilt Fachbereichsleiter Uwe Scharpenberg mit.

Bei den Gemeinden, die diese Gebühr noch nicht verlangen, gehen die Meinungen auseinander. Bokels Bürgermeister Wolfgang Münster sagt: „Wir wissen noch nicht, ob sich der Aufwand dafür lohnt. Aber weil sie rechtlich eindeutig ist, wird sie wohl dauerhaft kaum zu vermeiden sein.“ Ellerbeks Bürgermeister Günther Hildebrand sagt: „Im Moment ist das bei uns kein Thema. Aber ich will für die Zukunft nicht ausschließen, dass wir sie einführen.“

Dagegen betont Thomas Rockel, Bürgermeister von Seestermühe und Vorsteher des Amtes Elmshorn-Land, deren sieben Gemeinden allesamt keine Regensteuer erheben: „Das ist überhaupt kein Thema bei uns.“ Ähnlich ablehnend äußert sich Reimer Offermann, Bürgermeister von Heede: „Wir sehen dafür keine Notwendigkeit, weil wir viele offene Gräben und kaum verrohrte Leitungen dafür haben.“ Hermann Ahrens von der CDU, die in Tangstedt die absolute Mehrheit besitzt und der seit 25 Jahren Vorsteher des Wasserverbandes Mühlenau für acht Gemeinden ist, sagt klipp und klar: „Das brauchen wir nicht. Wie sollen wir das unseren Bürgern erklären, wenn wir über vier Millionen Euro an liquiden Mitteln in der Rücklage verfügen?“