FDP empfiehlt den Bürgern, den aktuellen Gebührenbescheiden zu widersprechen, diese seien fehlerhaft – und die Frist dafür läuft aus.

Uetersen. Es ist eine schier endlose Geschichte: Die sogenannte Regensteuer, die Niederschlagswassergebühr der Stadt Uetersen. Obwohl die Politiker Ende 2014 eine neue Gebührensatzung verabschiedet hatten, kehrt einfach keine Ruhe ein.

FDP-Ratsherr Rolf Massow und auch der ehemalige Erste Stadtrat Ulf Lüders sehen weiterhin massive Mängel in der aktuellen Satzung. Sie raten den Uetersener Bürgern, die 2015 bereits einen Gebührenbescheid von der Stadt bekommen haben, diesem umgehend zu widersprechen. Denn die Frist für den Widerspruch läuft ab, sie gilt bis einen Monat nach Zustellung des Bescheides.

Weil die reguläre Homepage der FDP Uetersen-Tornesch derzeit nicht erreichbar ist, informieren die Liberalen unter www.uetersen-fdp.de im Internet über die Widerspruchsmöglichkeit und erklären auch, warum die neue Gebührensatzung aus ihrer Sicht nicht rechtens ist – allerdings müsse auch bei einem Widerspruch zunächst die Gebühr bezahlt werden. „Wir sind der Meinung, dass die Berechnungen der Niederschlagswassergebühren nicht rechtskonform sind, da immer noch Kosten für Gewässerunterhaltungen einberechnet werden“, schreibt FDP-Ratsherr Massow. Dabei gehe es unter anderem um den Heidgraben, der von der gleichnamigen Gemeinde aus durch Uetersen in die Pinnau läuft.

Laut FDP-Ratsherr Massow ist der Anteil der Gemeinde Heidgraben an der Entsorgung dieses Wassers viel zu niedrig berechnet. Die Kosten des Uetersener Pumpwerks seien noch nicht in die Berechnungen eingeflossen und die „berechtigte Höhe des Entsorgungsentgeltes“ der Abwasser Uetersen GmbH noch nicht nachgewiesen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte die ursprüngliche Satzung der Stadt Uetersen als unwirksam eingestuft. Die Kosten für die Entsorgung des Regenwassers, das in den Heidgraben abläuft, müssten von der Stadt getragen werden und dürften nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt werden, so der Tenor des Urteils des OVG Schleswig aus dem September 2014.

Unter Hochdruck versuchten Verwaltung und Ratsversammlung bis zum Ende des Jahres noch eine neue Gebührensatzung auf die Beine zu stellen – und genau das wird nun kritisiert. Man habe die Satzung schnell durchwinken wollen, deshalb seien Fehler gemacht worden, so die Kritik von Ulf Lüders. Unter anderem sei bei einer ersten Kalkulation der zu viel erhobenen Gebühren Ende 2014 die Mehrwertsteuer vergessen worden.

Das Geld, das die Stadt zu viel von den Bürgern eingezogen hat, wird im Normalfall als Guthaben geführt und mit den neuen Gebührenbescheiden verrechnet. Wer dies nicht möchte, kann die Verwaltung per E-Mail an wohlmeier@stadt-uetersen.de informieren, das Guthaben wird dann überwiesen.