Pinneberg. Sonntag ist Bürgermeisterwahl. Wir wollen wissen, was ein Bürgermeister überhaupt darf und was nicht. Thema Geld ist eine heikle Sache.
Die großen Firmen anlocken. Schulen und Kindergärten bauen. Einfach mal entscheiden. Bürgermeister sein könnte so schön sein. Noch immer glauben viele Wähler, hauptamtlicher Verwaltungschef zu sein, sei gleichbedeutend mir schier unendlicher Machtfülle. Das ist ein Irrglaube. Große Projekte werden von der Politik beschlossen. Und auch ein Blick in die Hauptsatzungen der Kommunen lohnt. Denn dann wird klar: Rathauschefs müssen in vielen Bereichen mit enger Amtsrobe leben. In manchen Orten ist die enger als woanders.
Nehmen wir das mehr als 40.000 Einwohner zählende Pinneberg. Die wahlberechtigten Bürger der Kreisstadt wählen am Sonntag eine Bürgermeisterin oder einen Bürgermeister. Seit fünf Jahren erledigt Urte Steinberg den Job – und muss darauf achten, dass das ihr angelegte finanzielle Korsett nicht gesprengt wird.
So darf Steinberg lediglich bis zu einer Summe von 2000 Euro auf Ansprüche der Stadt verzichten. Im Jahr 2017 wurde ihr das gar zum Verhängnis. Da wurde bekannt, dass sie 2014 einem Unternehmen, das sich für den Standort Pinneberg interessiert hatte, zu weit entgegengekommen war. Die Rathauschefin zahlte eine Geldbuße.
2000 Euro in Pinneberg, 50.000 Euro in Elmshorn
Die hätte der Bürgermeister im benachbarten und mit rund 15.000 Einwohnern kleineren Rellingen in besagtem Fall wohl nicht zu befürchten gehabt. Rellingens Politiker gestehen ihrem Rathauschef mehr Spielraum zu, nachzulesen in der Hauptsatzung. Bis zu einer Summe von 15.000 Euro darf Verwaltungschef Marc Trampe entscheiden, ob er auf Ansprüche verzichtet. Elmshorns Bürgermeister Volker Hatje hat gar bis zu einer Summe von 50.000 Euro die Freiheit, in Tornesch liegt die Grenze bei 25.000 Euro.
Uwe Grünefeldt war 32 Jahre lang Büroleiter im Halstenbeker Rathaus. Er erlebte viele Bürgermeister, ist nun im Ruhestand und muss kein Blatt mehr vor den Mund nehmen. In der Zeit unter Verwaltungschef Bruno Egge sei es gelungen, der Politik einige Zugeständnisse abzuringen. „Grundsätzlich sollte es Ziel der Politik sein, Bürgermeistern Handlungsspielraum zu geben“, sagt Grünefeldt. Vom Land Schleswig-Holstein gebe es jedenfalls keine Vorgaben, was in der Satzung festgelegte Spielräume der Rathauschefs angehe. „Da ist natürlich immer auch das Geschick der jeweiligen Verwaltungschefs gefragt, sie müssen bei der Politik Vertrauen aufbauen.“
Verwaltungschefs haben viele Rechte, aber auch Pflichten
Auch in anderen Bereichen müssen Bürgermeister aufpassen, dass sie nicht über die Stränge schlagen. Etwa wenn es darum geht, für Stadt oder Gemeinde Leasingverträge abzuschließen. In Pinneberg ist laut Hauptsatzung lediglich der Abschluss bis zu einer jährlichen Leasingrate von 5000 Euro gestattet. „Das ist wirklich bitter wenig“, sagt Grünefeldt.
Steinbergs Kollege Hatje in Elmshorn darf bis zu einem jährlichen Mietzins von 100.000 Euro entscheiden, wenn er least, für Marc Trampe in Rellingen ist bei 15.000 Euro Schluss.
Auch Bürgermeister haben einen Dienstvorgesetzten: Der Hauptausschuss übernimmt diese Kontrollfunktion. Jedoch haben Verwaltungschefs durchaus auch eine Fülle an Rechten. Etwa das Recht, politischen Beschlüssen zu widersprechen. Wenn sie einen Verstoß gegen geltende Gesetze vermuten, müssen sie sogar einschreiten. „Das ist ihre Pflicht“, weiß Grünefeldt.
Bürgermeister bereiten politische Beschlüsse vor. Mittels geschickter Formulierungen und Überzeugungskraft eröffnen sich somit Gestaltungsspielräume. Was intern im Rathaus passiert, ist ohnehin Angelegenheit des dort sitzenden Chefs, nicht der Politik. Zudem haben Bürgermeister die Hoheit, wenn es um das Personal geht. Diese endet erst bei Führungskräften, bei denen die Politik mitredet.
Gewisse Freiheiten nötig für eine flexible Verwaltung
Manch einer bezeichnete die außerplanmäßigen Ausgaben, die in den öffentlichen Haushalten auftauchen, schon mal als „Taschengeld der Bürgermeister“. Für Grünefeldt Unsinn: „Die Bezeichnung Taschengeld geht völlig an der Sache vorbei. Derartige Ausgaben dürfen nur unter ganz engen Voraussetzungen bewilligt werden. Es gilt, dass der Laden laufen muss und man nicht für 10.000 Euro Mehrausgaben bei einem Volumen von mehreren Hunderttausend Euro einen Ratsbeschluss einholen muss“, so der Ex-Büroleiter.
Ohne Grundvertrauen zwischen Politikern und Bürgermeister gehe es nicht, so Grünefeldt mit Blick auf seine jahrzehntelange Arbeit im Halstenbeker Rathaus. Verwaltungsschefs seien gefragt, „die Politik auch mal zu ködern“. Schließlich müsse es allen darum gehen, eine flexible Verwaltung zu gewährleisten. Freiheiten seien wichtig fürs Tagesgeschäft. Grünefeldt erinnert sich an eine Zeit, da Schenefelds damaliger Bürgermeister Günter von Appen weniger Befugnisse hatte als er selbst als Büroleiter in Halstenbek. „Der wurde damals extrem kurz gehalten.“