Kreis Pinneberg. Serie vor der Kommunalwahl am 6. Mai: Ein tragischer Fall aus dem Norden des Kreises und Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Der plötzliche Tod von Lothar Hachmann (80) aus Klein Offenseth-Sparrieshoop, der in Thailand verstorben ist (Seite 14), hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kommunalwahl. Der CDU-Mann, der zehn Jahre lang das Bürgermeisteramt in seiner Heimatgemeinde innegehabt hatte, war Direktkandidat für die Gemeindevertretung. Deshalb muss die Kommunalwahl dort nun verschoben werden.

Davon betroffen sind 850 Wähler im Wahlkreis 203 von Klein Offenseth-Sparrieshoop. Sie können am Sonntag zwar ihre Stimme für die Wahl des Kreistages, nicht jedoch für die Gemeindevertretung abgeben. Rein rechtlich ist es nicht möglich, Hachmanns Namen auf dem längst gedruckten Wahlzettel einfach gegen den eines anderen Kandidaten auszutauschen. Die Abstimmung in diesem Wahlkreis soll am 3. Juni nachgeholt werden.

Die CDU hat bereits einen Ersatzkandidaten für den Wahlkreis benannt. Am 8. Mai wird der Gemeindewahlausschuss über dessen Zulassung entscheiden. Anschließend werden neue Wahlzettel gedruckt und neue Wahlbenachrichtigungen für diesen Wahlkreis verschickt. „Dann haben die Wähler auch die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben“, sagt Ordnungsamtsleiterin Kerstin Westphal. Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden, was die Gemeindewahl betrifft, noch am Wahlabend aussortiert und vernichtet.

Abgesehen von dieser tragischen Besonderheit: Die Kommunalwahl, von Wissenschaftlern auch gern als eine nachrangige Wahl bezeichnet, ist für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Das Abendblatt beantwortet im Folgenden die wichtigsten Fragen.

Wer darf am 6. Mai seine Stimme abgeben?

Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen dauerhaft in Schleswig-Holstein leben. Im Kreis Pinneberg erfüllen 256.180 Personen diese Kriterien. Das sind 7238 mehr als vor fünf Jahren.

Worüber genau stimmen die Wähler ab?

Bei der Kreiswahl bestimmen die Wähler die Zusammensetzung des Kreistags, bei der Gemeindewahl die des Parlaments in dem Ort, in dem sie wohnen. Beides zusammen wird umgangssprachlich als Kommunalwahl bezeichnet. Der Kreistag entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Kreises. Zum Beispiel die Organisation der Abfallentsorgung, des Rettungsdienstes, des Katastrophenschutzes oder der Lebensmittelüberwachung.

Die Parlamente in den Städten und Gemeinden bestimmen dagegen zum Beispiel, wie sich ein Ortskern städtebaulich entwickeln soll, ob und wo Raum für weitere Wohn- und Gewerbegebiete ist und ob neue Kindertagesstätten gebaut werden. Auch die Festsetzung einiger lokaler Abgaben – Grund- und Hundesteuer gehören dazu – fällt in ihren Zuständigkeitsbereich. Jeder Wahlberechtigte kann also über zwei verschiedene Volksvertretungen abstimmen.

Wie viele Mandate sind zu vergeben, wie viele Menschen kandidieren?

Im Kreistag sind 49 Sitze zu vergeben – ein Direktmandat für jeden der 25 Wahlkreise und 24 weitere über die Listen der Parteien. Es treten 176 Direktkandidaten an: je 25 von CDU, SPD, Grünen, FDP, Linken, AfD und Kreis-Wählergemeinschaft, auf Helgoland auch ein SSW-Kandidat. Hinzu kommen 38 Listenkandidaten ohne eigenen Wahlkreis.

Bunter ist das politische Spektrum in den Städten und Gemeinden, wo viele Wählergemeinschaften antreten. Dort sind 767 Mandate zu vergeben, um die sich etwa 2000 Kandidaten bewerben.

Wie viele Kreuze darf jeder machen?

Jeder Wähler bekommt zwei Stimmzettel ausgehändigt, einen roten für die Kreiswahl und einen weißen für die Gemeindewahl. Auf dem roten darf er mit einem einzigen Kreuz einem Direktkandidaten aus seinem Wahlkreis eine Stimme geben. In dem jeweiligen Wahlkreis ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint hat. Alle Stimmen zusammen sind zudem ausschlaggebend für die prozentuale Sitzverteilung im Kreistag. Ein Kreuz bedeutet: Stimmensplitting ist nicht möglich.

Auf kommunaler Ebene verhält es sich etwas komplizierter. Wie viele Kreuze ein Wähler machen darf, hängt von der Größe seiner Wohnortgemeinde ab. Relevant ist die Einwohnerzahl. Aus ihr resultieren die Zahl der Wahlkreise und die Zahl der zu wählenden Direktkandidaten in jedem von ihnen. Im Ergebnis führt das zu folgender Staffelung: mehr als 10.000 Einwohner: eine Stimme; 5001 bis 10.000: zwei; 2501 bis 5000: drei; 1251 bis 2500: sieben; 751 bis 1250: sechs; 201 bis 750: fünf; mehr als 71 bis 200: vier. In Seester (gut 1000 Einwohner) dürfen die Wähler also bei der Gemeindewahl sechs Kreuze machen. Dabei können sie panaschieren, ihre Stimmen also auch unter Bewerbern verschiedener Parteien oder Wählergemeinschaften aufteilen. Kumulieren, also einem einzigen Kandidaten mehrere oder alle Stimmen geben, dürfen sie aber nicht.

In Tornesch bekommen die Wähler noch einen dritten Wahlzettel. Dort wird ein neuer Bürgermeister gewählt.