Quickborn/Hamburg. Der 24-jährige Angeklagte muss wegen drei Brandstiftungen in Quickborn und Hamburg für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.
Drei Jahre und acht Monate Haft: Für die Große Strafkammer 19 beim Landgericht Hamburg steht fest, dass Tom K. vor anderthalb Jahren die Dreifeldhalle des TuS Holstein Quickborn Tennis angezündet hat. Und nicht nur die. Auch für zwei Autobrände in Hamburg ist der 24-Jährige nach Überzeugung der Richter verantwortlich.
Das Urteil vom Mittwochmittag setzt den Schlusspunkt hinter einen zuletzt zähen Prozess, der immer wieder in die Länge gezogen worden ist durch Beweis- und Befangenheitsanträge des Rechtsanwalts Bernd Rosenkranz, Verteidiger des Tom K. Er suchte die Glaubwürdigkeit des Zeugen Kenneth K. (20) zu erschüttern.
Tom K. und Kenneth K. sind gute Kumpel gewesen. Am Ende bezichtigten sie sich nur noch gegenseitig der Taten.
Verdacht ist sehr schnellauf Tom K. gefallen
Der 4. Oktober 2016 ist gerade angebrochen, als eine halbe Stunde nach Mitternacht die Alarmmelder bei den Mitgliedern der Quickborner Feuerwehr piepen. Da brennt die Tennishalle am Harksheider Weg schon lichterloh. Das Feuer greift auch auf die Umkleideräume und das Vereinsheim über. Schaden: rund eine Million Euro. Als die Ermittler der Polizei die Ruine in Begleitung von Brandmittelspürhunden begutachten, ist ihnen schnell klar: Das Feuer muss gelegt worden sein.
Als ein gutes halbes Jahr später in der Nacht zum 26. April in Harvestehude ein Auto brennt, treffen Polizisten in der Nähe auf zwei verdächtige Männer. Es sind Tom K. und Kenneth K. Der Jüngere bleibt auf freiem Fuß.
Tom K. kommt in Untersuchungshaft. Die Polizei hat ihn zu diesem Zeitpunkt längst ins Visier genommen. Wie der Leiter der Brandermittlungen bei der Kripo Pinneberg während des im Oktober begonnenen Prozesses aussagt, hat Tom K. in der Brandnacht in Quickborn sein Handy am Tatort verloren. Ein mögliches Motiv für die Tat ist aus Sicht des Kripobeamten der Umstand, dass Tom K. den Tennisverein, für dessen zweite Mannschaft er gespielt hatte, 2013 im Streit verließ. Es ging um Geld für Trainerstunden.
Diese Information hat die Polizei von: Kenneth K. Lange äußert sich Tom K. während der Gerichtsverhandlung nicht. Erst relativ spät bricht er sein Schweigen, doch das erwartete Geständnis legt er nicht ab. Vielmehr bezichtigt er seinen Kumpel, das Feuer gelegt zu haben. Sein Anwalt Rosenkranz stellt deshalb Beweisanträge, die zum Ziel haben, Kenneth K. als nicht glaubwürdigen Zeugen erscheinen zu lassen. Weil die Richter ablehnen, stellt er Befangenheitsanträge – die Kammer sei voreingenommen.
Richter sieht „eine gewisse Unbelehrbarkeit“
Wie der Vorsitzende Richter am Mittwoch verdeutlicht, sieht das Gericht keine Verbindung zwischen der vereinsinternen Auseinandersetzung und der Brandstiftung. Der Streit habe zum Tatzeitpunkt schon drei Jahre zurückgelegen. Vielmehr habe der Angeklagte Tennishalle und Autos aus Langweile und Verantwortungslosigkeit angezündet, sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung. Dass Tom K. Autos anzündete, obwohl nach dem Verlust seines Handys in Quickborn schon ein Verdacht auf ihn gefallen war, zeugt nach Aussage des Juristen „von einer gewissen Unbelehrbarkeit“.
Nun also Haft. Wie sich die anfühlt, weiß der 24-Jährige, der seit elf Monaten hinter Gittern sitzt, schon: für ihn gar nicht gut. „Ich denke jeden Tag an meine Familie“, sagt er im Gerichtssaal mit leiser Stimme. Und dass er noch nie so lange von zu Hause weg gewesen sei. Sein größter Wunsch sei es, vor Haftantritt zurück zu seiner Familie zu dürfen, sagt er.
Während der Vorsitzende Richter am Ende des Prozesses sein Urteil begründet, starrt Tom K. auf eine Wand. Er sieht den Richter erst an, als der sich zu dem Wunsch des Angeklagten äußert, vor Haftantritt zurück zu seiner Familie zu dürfen: Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich dafür ausgesprochen. Das Gericht erfüllt ihm seinen Wunsch.