Quickborn/Hamburg. Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft für den 24-jährigen Angeklagten. Dessen Verteidiger stellt erneut einen Befangenheitsantrag.

Kein Plädoyer der Verteidigung, dafür ein erneuter Befangenheitsantrag und ein weiterer Beweisantrag. Der Prozess um den Brand der Dreifeldhalle des Vereins
TuS Holstein Quickborn Tennis verzögert sich weiter.

Staatsanwalt Trautmann hatte in seinem Plädoyer am Mittwoch vier Jahre Haft für den Angeklagten Tom K. gefordert. Dieser soll in der Nacht zum 4. Oktober 2016 die Tennishalle in Quickborn in Brand gesetzt und einen Millionenschaden verursacht haben. Auch wegen Autobränden in Hamburg ist er angeklagt.

Am Donnerstag wurde nun das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Stattdessen stellte Verteidiger Bernd Rosenkranz jedoch direkt zu Beginn des 22. Verhandlungstages einen erneuten Befangenheitsantrag gegen die beiden vorsitzenden Richter der Großen Strafkammer 19 des Hamburger Landgerichts. Als Grund nannte er den von der Kammer abgelehnten Beweisantrag vom 28. Februar, in dem Rosenkranz eine DNA-Abgabe des Zeugen Kenneth K. gefordert hatte, um diese mit Spuren aus einer Brandstiftung zu vergleichen. Tom K. hatte im Januar sein Schweigen gebrochen und seinen Freund Kenneth K. beschuldigt, die ihm vorgeworfenen Taten begangen zu haben. Am Mittwoch beteuerte er noch einmal, dass Kenneth K. der Täter sei.

Neben dem Befangenheitsantrag legte Rosenkranz am Donnerstag eine Strafanzeige wegen 20 Brandstiftungen gegen Kenneth K. vor. Er forderte den Staatsanwalt auf, die Fälle noch einmal durchzugehen, um beim nächsten Verhandlungstag neue Ermittlungsergebnisse zu diesen Fällen vorzulegen. Auch kam es zu einem weiteren Beweisantrag von Rosenkranz, um erneut die Glaubwürdigkeit des Kenneth K. zu erschüttern. Zwei Polizeibeamte wollte er laden. Richter Dr. Graf schloss daraufhin die Verhandlung. Die Kammer benötige Zeit zum Beraten. Ende März soll es weitergehen.