Quickborn/Hamburg. Der Staatsanwalt ist sich sicher: der 24-jährige Angeklagte hat im Oktober 2016 die Quickborner Tennishalle angezündet.

Tom K. soll vier Jahre in Haft. Das forderte am Mittwochnachmittag Staatsanwalt Trautmann. Er hält den 24-Jährigen für schuldig, in der Nacht zum 4. Oktober 2016 die Dreifeldhalle seines Ex-Vereins TuS Holstein Quickborn Tennis angezündet und einen Millionenschaden angerichtet zu haben. Auch für mehrere Pkw-Brände in Hamburg trägt der Angeklagte nach Überzeugung des Staatsanwalts die Verantwortung.

Am 21. Verhandlungstag vor der Großen Strafkammer 19 des Hamburger Landgerichts, das sowohl die Fälle in der Hansestadt als auch den Brand in Quickborn verhandelt, ergriff auch nochmals der Angeklagte das Wort. „Ich hab’ damit nichts zu tun“, beteuerte er. Gemeint waren angeklagte Pkw-Brandstiftungen, die sich am 22. April 2017 an der Hamburger Stapelstraße ereignet haben. „Morgens um 8 Uhr Autos anzuzünden, wenn schon Leute unterwegs sind, das ist doch hirnrissig“, so der Angeklagte. Er erneuerte den Vorwurf, dass sein Freund Kenneth K. der Täter ist. „Der will mir was anhängen.“

Mit Kenneth K. war Tom K. auch in der Nacht des Tennishallenbrandes unterwegs. Beide waren nachweislich gegen 1.30 Uhr, als das Feuer ausbrach, vor Ort. Kenneth K. war im Prozess, der im Oktober 2017 begann, als Hauptbelastungszeuge aufgetreten. Tom K. hatte lange Zeit geschwiegen. Erst im Januar brach er sein Schweigen – und beschuldigte den Freund, die angeklagten Taten begangen zu haben.

Sieben Beweisanträge der Verteidigung abgelehnt

Seitdem wird Verteidiger Bernd Rosenkranz nicht müde, Beweisanträge zu stellen, um die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen zu erschüttern. Am Mittwoch kamen weitere sieben Beweisanträge dazu. Allein dreimal wollte er Kenneth K. vorladen, um ihn zu weiteren, aus Sicht des Anwalts von ihm begangenen Taten zu befragen. Außerdem wollte er ihn gerichtlich zu einer DNA-Abgabe zwingen, um diese mit Spuren aus einer Brandstiftung zu vergleichen. Die Kammer lehnte alle Beweisanträge ab. Ein anschließender Befangenheitsantrag des Verteidigers gegen das Gericht wurde ebenfalls abgelehnt.

Staatsanwalt Trautmann, der allein für die Tennishallen-Brandstiftung zwei Jahre und neun Monate Haft beantragt hat, hält den Hauptbelastungszeugen „trotz Widersprüchen“ für glaubwürdig. Das Gesamtbild spreche für eine Täterschaft des Angeklagten. Seine späte Einlassung und Beschuldigung des Freundes nannte Trautmann eine Schutzbehauptung. Für den heutigen Donnerstag wird das Plädoyer der Verteidigung erwartet. Ob es dann auch zum Urteil kommt, ist unklar.