Quickborn. Verfahren um Feuer in Quickborn stockt. Es steht Aussage gegen Aussage. Anwalt des Angeklagten stellt viele Beweisanträge.

Dreieinhalb Jahre Haft: Diese Strafe hatte das Landgericht Hamburg Tom K. (24) angeboten, falls er gesteht, am 4. Oktober 2016 Feuer in der Quickborner Tennishalle gelegt zu haben. Doch er beschuldigte stattdessen seinen Kumpel Kenneth K., den Millionenschaden verursacht zu haben. Der wiederum hatte am 11. November 2017 vor Gericht den Angeklagten belastet.

Seitdem Aussage gegen Aussage steht, stockt das Verfahren gegen Tom K. vor der Großen Strafkammer 19, das bereits Mitte Oktober begonnen hat. Am Mittwoch war der mittlerweile 20. Verhandlungstag – und erneut versuchte Verteidiger Bernd Rosenkranz mittels mehrerer Beweisanträge, die Täterschaft für den Tennishallenbrand und die zwei ebenfalls angeklagten Pkw-Brandstiftungen an der Hamburger Stapelstraße Kenneth K. anzulasten.

So beantragte der Jurist, ein aussagepsychologisches Gutachten über den 19-Jährigen erstellen zu lassen. „Er ist in einem hohen Maß pyromanisch veranlagt und neigt zu Lügen.“ Er unterstellt dem Hauptbelastungszeugen, im Vorjahr für eine ganze Reihe von Brandanschlägen in der Hansestadt verantwortlich zu sein – etwa auf die Weinbar von TV-Köchin Cornelia Poletto oder auf den Künstler-Pavillon am Eingang zum Innocentiapark. „Mehrfach hat es in direkter Nachbarschaft zum Wohnort des Zeugen gebrannt“, so Rosenkranz.

Mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt

Die Kammer lehnte die Einholung des Gutachtens ab – ebenso wie den Antrag des Verteidigers, einen Wärter des Jugendgefängnisses Hahnöfersand als Zeugen zu laden. Dort saß Kenneth K. vorigen Monat im Jugendarrest, als in der Straße Ellenbogen in Eimsbüttel
14 parkende Autos brannten. Rosenkranz hält es für möglich, dass K. auch dafür verantwortlich ist und wollte erforschen, zu welchen Zeiten dieser Ausgang aus dem Jugendknast hatte.

„Mein Mandant will keine Lügengeschichte erzählen, um mit dreieinhalb Jahren Knast davonzukommen. Er bleibt bei der Wahrheit, auch wenn er dann fünf bis sechs Jahre kriegt“, so Rosenkranz. Er beantragte ferner, Ermittlungsakten zum Brand im Innocentiapark in das Verfahren einzubeziehen. Das lehnte die Kammer ebenfalls ab, da in diesem Fall gegen Unbekannt und nicht gegen Kenneth K. ermittelt werde.

Die Richter setzten dem Verteidiger eine Frist, die mit Beginn des nächsten Verhandlungstages am 28. Februar abläuft. Zu diesem Zeitpunkt kann Rosenkranz noch einmal eventuelle weitere Beweisanträge stellen. Danach will die Kammer die Schlussvorträge von Staatsanwalt und Verteidigung hören und dann in der Folge ein Urteil verkünden. „Später folgende Beweisanträge werden im Urteil beschieden“, so der Vorsitzende Richter Dr. Graf.