Kreis Pinneberg. Pinneberger Kreisverwaltung beantwortet die Fragen des CDU-Kreistagsabgeordneten Nicolas Sölter. Kein Grund für Überprüfung.
Mit einer Anfrage des CDU-Kreistagsabgeordneten Nicolas Sölter an die Kreisverwaltung haben die syrischen Doppelehen jetzt auch das Parlament des Kreises Pinneberg erreicht. Sölter wollte wissen, ob bei Familiennachzug die von den Flüchtlingen angegeben Abstammungsverhältnisse „etwa durch DNA-Tests verifiziert“ werden. Dazu teilt die Verwaltung mit, dass jeder Antrag auf Familienzusammenführung bei der jeweiligen deutschen Botschaft im Ausland gestellt werden müsse. Der Auslandsvertretung müsse der Betroffene mit Geburts- oder Heiratsurkunden das Verwandtschaftsverhältnis belegen.
„Gibt es diese Urkunden nicht, kann ein Antragsteller seine Nachweispflicht auch durch Beibringung eines DNA-Tests gegenüber der Auslandsvertretung erfüllen“, heißt es in der Antwort von Landrat Oliver Stolz. „Erst wenn eventuelle Zweifel über die Familienverhältnisse ausgeräumt sind, entscheidet die Auslandsvertretung über die Erteilung des Visums.“
Auf Sölters Frage, ob es zu missbräuchlichen Vorfällen beim Familiennachzug gekommen sei, antwortet Stolz: „Tatsächlich wurde ein Missbrauch der Regelungen bisher nicht festgestellt.“
Wie bereits berichtet, betont Stolz auch gegenüber dem CDU-Abgeordneten, dass die Ausländerbehörde des Kreises in keiner Weise an der Entscheidung beteiligt gewesen sei, dass sich zurzeit zwei aus Syrien geflüchtete Familien im Kreis Pinneberg aufhalten, in denen der Ehemann und Vater mit seinen zwei Ehefrauen lebt, die die Mütter seiner Kinder sind. In beiden Fällen sei es nicht um Familiennachzug gegangen, bei dem der Kreis für die Auslandsbotschaft einen möglichen Härtefall hätte prüfen können, sagt Stolz. Die Familien seien dem Kreis vom Landesamt zugewiesen worden. Darum habe auch keine Veranlassung für den Kreis bestanden, mit einem DNA-Test die Angaben der Familien zu prüfen. Dafür „lag kein Grund vor“.
Der CDU-Kreistagsabgeordnete Nicolas Sölter versteht, dass die Verantwortung in diesen Fällen nicht beim Kreis Pinneberg gelegen habe. „Aber grundsätzlich ist die Situation nicht befriedigend, und wir müssen uns überlegen, wie wir es verhindern können, dass wir so faktisch Bigamie hier in Deutschland anerkennen.“