Quickborn. Die Kreisbehörde erteilt dem 25-Jährigen, der bis Montag hätte ausreisen müssen, eine Aufenthaltsgestattung bis Juni

Aufatmen bei Harutyun Hunanyan. Der 25 Jahre alte Armenier, der vor zweieinhalb Jahren mit seinem jüngeren Bruder Gevorg aus dem Heimatland im Kaukasus nach Quickborn geflüchtet ist, darf vorerst im Land bleiben. Die Ausländerbehörde des Kreises Pinneberg hat ihm in letzter Minute eine Aufenthaltsgestattung bis Juni erteilt.

Ursprünglich hätte der Armenier, dessen Asylantrag angelehnt worden ist, an diesem Montag in sein Heimatland abgeschoben werden sollen, wie das Abendblatt berichtet hatte. Dabei ist dem Flüchtling, der vor der Polizei in Armenien geflüchtet ist, praktisch zum Verhängnis geworden, dass seine Ausbildung zum Zahntechniker hier in Deutschland anerkannt worden ist. Sein Bruder, der zurzeit eine Ausbildung zum Zimmermann in Quickborn absolviert, darf solange hierbleiben, bis er die Ausbildung beendet hat.

Der ältere Harutyun Hunanyan dagegen kam nicht in den Genuss dieser Ausbildungs-Duldung im Sinne des Ausländergesetzes, obwohl er seit August sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist als Zahntechniker bei einem Hamburger Unternehmen. Die Kreisbehörde betont, dass sie dabei nur die geltenden Gesetze ausführe, so Kreissprecher Oliver Carstens. Gleichwohl räumte sie dem Armenier nun einen gewissen Zeitaufschub ein, damit er von hier aus seine Klage gegen das Asylverfahren zu Ende bringen kann.

Jetzt sei genügend Zeit gegeben, um die ganze Angelegenheit zu regeln, ist auch Winfried Deckers erleichtert, der sich als ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer und Berufscoach seit Jahren um geflüchtete Menschen in Quickborn kümmert.