Kreis Pinneberg. Bericht der Landesregierung: Die ordnungsgemäße Verwahrung wird bei den Waffenbesitzern im Kreis Pinneberg nur selten überprüft.

2484 Bürger im Kreis Pinneberg sind bewaffnet – und haben (Stand Ende 2017) 12.311 Pistolen, Gewehre oder andere Waffen in ihrem Besitz. Im Vergleich der Kreise und kreisfreien Städte liegt Pinneberg damit im Mittelfeld. Im Nachbarkreis Segeberg haben 3179 Privatpersonen 16.867 Waffen, in Steinburg gibt es 1957 Menschen, die 11.793 Pistolen, Gewehre oder andere Waffen besitzen. In Ditmarschen sind 12.247 Waffen registriert, verteilt auf 3133 Personen.

Zahl der legalen Waffen geht im Kreis Pinneberg zurück

Die Zahlen stammen aus einem aktuellen Bericht der Landesregierung, der auf Antrag des SSW erstellt wurde. „Wir wollten uns damit einen Überblick über die Anzahl der Waffen in den Städten und Kreisen verschaffen“, sagt SSW-Sprecher Per Dittrich. Schockierend findet er nicht die bloße Zahl der Waffen und Besitzer, sondern die Zahl der „anlassbezogenen und verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrollen“ bei den Waffenhaltern durch die zuständigen Kreisbehörden.

Am häufigsten kontrolliert wurde im Kreis Ostholstein, wo die 3993 registrierten Waffenbesitzer voriges Jahr 335-mal unangekündigten Besuch der Behörde erhielten. Im Kreis Pinneberg gab es 47 Kontrollen dieser Art. Anlassbezogen wurde einmal kontrolliert. Die wenigsten Besuche von der Aufsichtsbehörde gab es im Kreis Rendsburg-Eckernförde: Nur einer von 4812 Schützen wurde dort 2017 kontrolliert. Per Dittrich: „Im Schnitt werden Schützen dort alle 500 Jahre mal kontrolliert.“

Dass im Kreis Pinneberg zu wenig kontrolliert wird, weist Kreissprecher Oliver Carstens zurück: In den vergangenen zehn Jahren seien von Mitarbeitern der Waffenbehörde 4241 derartige Kontrollen erfolgt. „Dazu gehören allerdings auch die schriftlichen Überprüfungen.“ Das bedeute, dass die Waffenbesitzer aufgefordert werden, den Nachweis einer sachgerechten Lagerung der Waffen zu belegen – mit Fotos oder auch einer Rechnung über den Erwerb sogenannter Waffentresore.

Laut Carstens haben die verschärften Gesetze zum deutlichen Rückgang der Waffenbestände im Kreis geführt. Waren Ende 2015 noch 13.138 Waffen im Kreishaus registriert, sank diese Zahl Ende 2016 auf 12.633. Aktuell (Februar 2018) haben die Bürger noch 12.280 Waffen in ihren Beständen. In den vergangenen zehn Jahren habe der Kreis insgesamt 1403 Waffen zur Vernichtung angenommen – meist infolge von Kontrollen oder vom Land erlassenen Amnestien. Voriges Jahr ließ der Kreis 53 Waffen vernichten.

Richtig verwahren

Das Waffenrecht legt fest, dass Gewehre und Pistolen sicher in dafür vorgesehenen zertifizierten Waffenschränken verwahrt werden müssen.

Die Waffe darf nicht geladen sein, sie muss getrennt von der Munition aufbewahrt werden. Das ist den zuständigen Waffenbehörden nachzuweisen. Die sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.

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Der größte Personenkreis, der legal Waffen besitzen darf, ist der der Jäger. 1183 gibt es im Kreis. Ihr Chef ist Wolfgang Heins, der auch Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein ist. „Die Zeiten, als man das Gewehr zu Hause an die Garderobe gehängt hat, sind zum Glück vorbei“, sagt Heins. Er findet das Waffenrecht in der heutigen Form völlig in Ordnung – und hält auch die Kontrollen des Kreises für notwendig. „Ich selbst habe auch schon Besuch bekommen.“

Die Ausbildung inklusive bestandener Prüfung und Lösen des ersten Jagdscheins sind für Jäger die Voraussetzung zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte. „Wir können dann so viele Langwaffen erwerben, wie wir es zur Ausübung unserer Tätigkeit für notwendig erachten. Außerdem lässt der Gesetzgeber zwei Kurzwaffen zu, also Pistolen oder Revolver, die etwa für einen Fangschuss notwendig sind.“

Im Kreis Pinneberg gibt es 736 Sportschützen

Ähnliche Bedingungen gelten für die Sportschützen, die in 24 Schützenvereinen organisiert sind. Ihre Zahl gibt der Kreis mit 736 an. „Nicht jeder Schütze hat auch eine Waffe“, sagt Jens Büchner, Vorsitzender des Kreisschützenverbandes. Schließlich gehörten auch Bogen- und Luftgewehrschützen den Vereinen an. Wer eine Waffe besitzen wolle, müsse ein Jahr regelmäßig im Schützenverein trainieren, eine Sachkundeprüfung ablegen und eine Sportschützenbescheinigung vorlegen, in der der Vereinsvorsitzende die Zuverlässigkeit des Bewerbers bestätigt.

„Das alles ist nicht so einfach“, sagt Büchner. Er befürwortet eine hohe Kontrolldichte. „Je sicherer das Schützenwesen ist, desto weniger kommt der Gesetzgeber auf die Idee, die Vorschriften noch einmal zu verschärfen.“ Er selbst besitze Waffen, die er zu Hause gesichert verwahre. „Und ich habe auch schon persönlichen Besuch der Kontrolleure erhalten.“

Weitere Gruppen, die Waffen legal besitzen dürfen, bilden die Sammler/Sachverständigen sowie die Altbesitzer. Damit sind Personen gemeint, die schon vor Inkrafttreten des Waffengesetzes 1972 eine Waffe hatten.