Uetersen. Die Rosenstadt könnte im kommenden Jahr vor allem in eine WLAN-Ausstattung der Schulen investieren. Fachausschuss prüft.

Die Stadt Uetersen plant für das Jahr 2018 mit einem leichten Defizit im Finanzhaushalt. Der auf der Ratssitzung am Dienstagabend verabschiedete Haushaltsentwurf der Rosenstadt sieht einen Kreditrahmen von knapp 3,8 Millionen Euro vor, davon sind rund 770.000 Euro mit einem Sperrvermerk versehen. Diese Summe ist für eine WLAN-Ausstattung in Schulen vorgesehen, die 2018 vom zuständigen Fachausschuss geprüft werden soll. Bei den Erträgen geht die Stadt für 2018 von einem Minus in der Stadtkasse in Höhe von 575.900 Euro aus.

Mit den Stimmen von SPD, BfB und Grünen ist der Haushalt für das Jahr 2018 mit 17 zu zehn Stimmen mehrheitlich im Rat verabschiedet worden. Die CDU/FDP-Gruppe hat dem Haushaltsentwurf ihre Zustimmung in diesem Jahr verweigert. Sie ist mit den Stellenplanänderungen innerhalb der Verwaltung unzufrieden.

Beim Stellenplan moniert die Union, dass entgegen der Sparbemühungen, denen sich die Stadt verschrieben habe, die Zahl der Stellen aufgestockt worden ist. 165,26 Personalstellen waren in der Verwaltung für 2017 notiert, für 2018 liegt der Wert bei 171,14 Personalstellen. Das beeinflusse die Bilanz negativ.

Rund 36,4 Millionen Euro Einnahmen erwartet die Stadt für das kommende Haushaltsjahr, in etwa so viel wie im Vorjahr auch. Die Ausgaben liegen, insbesondere aufgrund von Investitionen in das Schulwesen, im Ansatz für 2018 hingegen bei knapp 37 Millionen Euro und damit rund eineinhalb Millionen über dem Wert von 2017.

Höhe der Grundsteuer bleibt 2018 unverändert

Allein der vom Hauptausschuss vor wenigen Wochen genehmigte Einbau eines Aufzugs in das Ludwig-Meyn-Gymnasium macht rund 300.000 Euro und damit mehr als die Hälfte des erwarteten Defizits für 2018 aus. Die Stadt verzeichnet infolgedessen nach einem Plus von mehr als 700.000 Euro für 2017 eben ein Defizit von 575.900 Euro für 2018. Dennoch sehen weder die Stadtverwaltung, noch die Parteien momentan einen zwingenden Grund, die Grundsteuern zu erhöhen. Sie bleiben somit unverändert.