Flensburg. Der RE11004 hätte auf dem Teilstück gar nicht fahren dürfen. Die Polizei ermittelt wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Nach dem Zugunglück im Bahnhof von Elmshorn mit zwei leicht Verletzten hat die Bundespolizei Ermittlungsverfahren gegen mehrere Personen wegen fahrlässiger Körperverletzung sowie Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Das teilte ein Sprecher der Bundespolizei am Montag mit. Die Zugbegleiterin und eine Reisende hatten sich leichte Verletzungen zugezogen, als am vergangenen Mittwoch der Steuerwagen und ein Reisezugwagen des Regionalzuges RE11004 von Hamburg-Altona in Richtung Westerland auf Sylt entgleist waren.
Gegen wen sich die Verfahren richten und welche Ursache im Fokus der Ermittler steht, wird nicht preisgegeben. Die Fahrverlaufsaufzeichnungen des Zuges werden derzeit noch ebenso wie die bahnbetrieblichen Unterlagen ausgewertet.
Strecke war "nicht befahrbar und gesperrt"
Nach bisherigen Erkenntnissen der EU-Eisenbahnagentur entgleiste der Zug an einer Weichenverbindung, die in der Betriebs- und Bauanweisung der Deutschen Bahn aufgrund von Bauarbeiten als "nicht befahrbar und gesperrt" benannt war. Ein Teil der Verbindung war an dieser Stelle ausgebaut. Ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung in Bonn bestätigte dem Abendblatt dieses Untersuchungsergebnis. Warum der Zug trotzdem über diesen nicht befahrbaren Abschnitt gerollt ist, ist noch unklar. Bei dem ausgebauten Teil handelte es sich um ein Stück einer Weiche.
„Die Fahrtverlaufsaufzeichnungen des Zuges wurden gesperrt und werden im Nachgang ausgewertet“, berichtete der Polizeisprecher. Auch bahnbetriebliche Unterlagen seien sichergestellt worden. Wegen des Unfalls am 15. November waren Hunderte Züge im Norden ausgefallen oder umgeleitet worden, da die Strecke gesperrt werden musste.
Zug nach Sylt entgleist im Bahnhof Elmshorn