Quickborn. TuS Holstein Quickborn setzt Kinderschutzbeauftragten ein. Übungsleiter soll drei Kinder unter 14 Jahren missbraucht haben.
Gegen einen im Sommer vom Verein suspendierten Jugendtrainer des TuS Holstein Quickborn wird jetzt Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe sieht es nach umfangreichen Ermittlungen als erwiesen an, dass der 41 Jahre alte Übungsleiter der Jugendfußballsparte drei seiner Schützlinge, die alle unter 14 Jahre alt waren, insgesamt 16-mal sexuell misshandelt beziehungsweise die Jungen genötigt habe, ihn sexuell zu berühren.
Ob allerdings die Hauptverhandlung eröffnet wird, muss noch die Jugendkammer des Landgerichts entscheiden. Das werde bis Weihnachten geschehen, sagte Landgerichtssprecher Philipp Terhorst auf Nachfrage. Der Verein hat jetzt Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen und die Funktion einer Kinderschutzbeauftragten im Verein geschaffen, an die sich die Sportler oder Eltern vertraulich wenden können, sofern ihnen irgendetwas verdächtig vorkommt.
Ans Licht der Öffentlichkeit drang dieser Fall durch die Mutter eines zehn Jahre alten Jungen, den sein Fußballtrainer außerhalb des Trainings missbraucht haben soll. Sie alarmierte die Vereinsführung, die sofort die Eltern informierte. Es kam zu etlichen Vereinsaustritten, zwei von sechs Jugendfußballmannschaften mussten vom Spielbetrieb abgemeldet werden.
Doch offenbar war dieser Junge nicht das einzige Opfer des Quickborner Betreuers, wie die Staatsanwaltschaft jetzt ermittelte.
„Wir haben die Erkenntnis, dass es drei Kinder waren. Und alle Fälle betreffen den TuS Holstein Quickborn in der Zeit von August 2013 bis Juni 2015“, sagt Oberstaatsanwalt Uwe Dreeßen. Das Strafmaß bei einer Verurteilung des Täters liege zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe, sagt Dreeßen über das Strafverfahren mit dem Aktenzeichen 317 Js/19559/15. „Das Verfahren ist aber noch nicht eröffnet“, sagt der zuständige Sprecher des Landgerichts Itzehoe, Philipp Terhorst. Dies werde zurzeit von der Jugendkammer geprüft. Dazu werde auch die Stellungnahme des Beschuldigten eingeholt.
Nur wer schult, wird auch gefördert
Sollte das Gericht die Anklage annehmen, könnte der Prozess im Frühjahr 2016 beginnen. Die minderjährigen Opfer würden selbstverständlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört werden, betont Oberstaatsanwalt Dreeßen.
Für den Sportverein ist diese Entwicklung eine weitere Hiobsbotschaft, ging dieser doch bislang von nur einem Einzelfall aus. Doch er hat jetzt zusätzliche Sicherungsvorkehrungen getroffen, die künftig verhindern sollen, dass es von Seiten der Übungsleiter zu
sexuellen Übergriffen gegen Kinder und Jugendliche kommen kann.
Jeder der 60 ehrenamtlichen Trainer der 22 Sparten müsse jetzt einen Ehrenkodex unterschreiben und ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, ohne das er nicht Trainer werden kann, betont Vereinsvorsitzender Jürgen Sohn. „Natürlich ist das keine Garantie, dass nichts mehr passiert“, weiß auch der TuS-Holstein-Chef. Aber es trage zu mehr Sicherheit bei und wirke hoffentlich abschreckend auf mögliche Täter, die entsprechend veranlagt seien.
Zudem sei die bisherige sporttechnische Leiterin Karin Leutner mit sofortiger Wirkung vom Vereinsvorstand zur Kinderschutzbeauftragten ernannt worden, erklärt Sohn. Sie solle Ansprechpartnerin für alle jugendlichen Sportler und deren Eltern sein, sobald ihnen irgendetwas seltsam vorkomme. Das müsse nicht immer mit sexuellem Missbrauch oder anderen Straftaten verbunden sein, sondern könnte sich um alle möglichen Verhaltensweisen drehen, die die Kinder oder deren Eltern nicht verstehen oder ihnen unangemessen erscheinen, erläutert Vereinschef Sohn. „Wir folgen damit auch einer Empfehlung des Landessportverbandes.“