Kreis Pinneberg. Das Offenlegungsgesetz tritt nächstes Jahr in Kraft. Landrat Oliver Stolz fordert die Aufsichtsräte zur Umsetzung auf.
Was die Geschäftsführer und Aufsichtsräte öffentlicher Unternehmen in Schleswig-Holstein verdienen, muss mit den Jahresabschlüssen für 2015 veröffentlicht werden. Dies gilt für alle Unternehmen, die vollständig oder mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, egal ob es sich um Eigenbetriebe oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung handelt, teilt das Finanzministerium dazu mit.
Landrat Oliver Stolz hat die Aufsichtsgremien der Kreisgesellschaften, für die dies gilt, bereits aufgefordert, die Umsetzung vorzubereiten. Bei der Wirtschaftsförderungsgesellschaft WEP und der Gesellschaft für Abfallbehandlung GAB ist dies bereits geschehen. Die Betroffenen betonen, es rechtzeitig umzusetzen, auch wenn sie auf Nachfrage wenig begeistert davon sind. „Das kann schnell zu einer Neiddebatte führen“, warnt Herbert Schultze von der kreiseigenen Hameg, die die Müllabfuhr im Kreis Pinneberg regelt.
Stolz selbst ist vor ein paar Wochen mit gutem Beispiel voran gegangen. Auf eine Anfrage des NDR, der 85 Bürgermeister und Landräte im Norden nach ihren Verdiensten befragte, gab er umfassend Auskunft. Demnach erhält er zusätzlich zu seinem B6-Jahresbruttogehalt von 112.000 Euro weitere 28.436 Euro im Jahr für zahlreiche Nebentätigkeiten in Aufsichtsgremien wie der Sparkasse Südholstein, dem HVV, Hansewerk oder den Regio Kliniken. Damit steht Stolz sogar an der Spitze jener Wahlbeamten, die dem NDR geantwortet haben.
Der Hamburger Senat hat bereits Anfang 2015 die Managergehälter seiner Unternehmen veröffentlicht. So kann der Bürger nachlesen, dass der HVV-Chef 150.000 Euro, der der Wirtschaftsförderung 160.000 Euro, der des Flughafens 240.000 Euro und der des Wohnungsunternehmens Saga bis zu 265.000 im Jahr brutto verdienen.
In Schleswig-Holstein soll dies Anfang 2016 im Internet auf der Seite des Finanzministeriums aufgelistet werden, wenn die Jahresabschlüsse vorliegen, kündigt die Ministeriumssprecherin Claudia Prehn auf Nachfrage mit.
Landrat Stolz will darauf hinwirken, dass die Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen aller betroffenen kommunalen Unternehmen im Kreis Pinneberg noch in diesem Jahr das im Juli vom Landtag verabschiedete Transparenzgesetz umsetzen. So solle die Offenlegungspflicht für die Managergehälter für alle neuen Anstellungsverträge festgelegt und bei bestehenden Verträgen darauf hingewirkt werden, dass eine Verschwiegenheitsklausel nicht mehr zulässig sei, so Landrat Stolz. Auf Kreisebene gilt dies für die GAB, WEP, Hameg und die Kreisverkehrsgesellschaft KViP, wo der Kreis Pinneberg Mehrheitsgesellschafter ist, sowie für die Rettungsdienstkooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH), die der Kreis Pinneberg zu 100 Prozent mit drei anderen Kreisen des Landes von Heide aus betreibt.
WEP-Chef Harald G. Schroers sagt: „Ich habe kein Problem damit, meinen Verdienst zu veröffentlichen, wenn dies vorgeschrieben ist.“ Dies werde für die Geschäftsführung und Mandatsträger bei der Veröffentlichung des nächsten Jahresabschlusses geschehen.
Hameg-Geschäftsführer Schultze, der nur nebenberuflich für die Hameg arbeitet und dabei „weniger im Jahr verdient als ein VW Golf kostet“, stellt dazu die Frage, „ob es wirklich gut ist, dass jeder wissen muss, was der Nachbar verdient“. Das könne eine unnötige Neiddebatte in der Gesellschaft hervorrufen, glaubt Schultze. Darum könne er dem neuen Transparenzgesetz „nichts Positives abgewinnen“.
Zumal es künftig eine Ungleichbehandlung zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen in dieser Frage geben wird, argumentiert Claudius Mozer von der Südwestholstein-Verkehrsgesellschaft (SVG), die den Busverkehr in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Dithmarschen organisiert. Besser wäre es, wenn die Offenlegungspflicht für alle Manager gleichermaßen gelten würde. „Alle oder keiner. Es sollte nicht nur für einen Teil gelten.“ Er selbst sei davon aber nicht mehr betroffen, weil die SVG künftig nur noch eine Verwaltungsabteilung sei.
Barmstedts Stadtwerke-Chef Fred Freyermuth sagt: „Das wird kommen. Es sagt aber wenig darüber aus, was ein Geschäftsführer für das kommunale Unternehmen leistet.“ So mache eine solche Liste keinen Unterschied, ob die Vergütung auf kurzfristigen Erfolg getrimmt sei oder auf nachhaltiger Entwicklung beruhe. „Insofern kann ich es nicht in Gänze nachvollziehen.“
Die Sparkasse Südholstein lässt über Sprecherin Imke Gernand mitteilen: „Wie die Umsetzung des Transparenzgesetzes erfolgen soll, wird zurzeit auf Ebene des Sparkassen- und Giroverbandes erörtert.“
Keiner der Befragten wollte vorab verraten, wie hoch sein Verdienst ist.