Uetersen. Ziel isteine Raumerweiterung der Friedrich-Ebert-Schule. Ratspolitiker müssen Bürgern entgegenkommen, um einen Wahlgang zu verhindern.

2315 Unterschriften hat die Initiative „Bürgerbegehren – Dreizügigkeit, gut für die Kinder“ innerhalb von vier Wochen gesammelt. 1211 wären nötig gewesen, um das Bürgerbegehren, das eine Raumerweiterung der Friedrich-Ebert-Schule in Uetersen zur Folge hätte, auf den Weg zu bringen. Die Unterschriften wurden am Donnerstag Bürgermeisterin Andrea Hansen übergeben. „Das ist viel für vier Wochen Unterschriften sammeln“, sagte sie beeindruckt und lobte das politische Engagement der Uetersener Bürger.

In den kommenden vier Wochen, so Lars Mumme vom Ordnungsamt, würden die Unterschriften auf ihre Gültigkeit hin überprüft, dann werde erst dem Kreis, dann dem Rat das Ergebnis vorgelegt. Die Politiker hatten mehrheitlich beschlossen, dass künftig nur noch zwei statt drei Klassen pro Jahrgang an der Ebert-Schule eingeschult werden. Als Ersatz soll die zweite Uetersener Grundschule an der Birkenallee von Drei- auf Vierzügigkeit erweitert werden.

Nun kann der Rat einen Kompromiss mit den Initiatoren suchen – das heißt, Optionen für eine Lösung der problematischen Raumsituation vorschlagen. Wenn keine Einigung erfolgt, wird laut Mumme der Gang zu den Wahlurnen folgen. Dem Votum der Uetersener Bürger müsse sich der Rat dann beugen. Sollte der Rat aber frühzeitig einlenken und dem Wunsch der Initiative nachkommen, dann wird kein Bürgerentscheid stattfinden. „Im Falle eines Bürgerentscheides wird es vorher ein Informationsschreiben der Stadt geben, in dem alle Argumente für und gegen eine bauliche Erweiterung aufgeführt werden“, sagt Mumme. Im März sollen die Unterlagen den Rats­parteien für eine Beratung vorliegen.

„Wenn es soweit kommt, werden wir zuvor eine Podiumsdiskussion veranstalten, so wie wir es bei der Frage zur Städtefusion auch gemacht haben. Alle Bürger sollen die Möglichkeit haben, sich ausgiebig zu informieren“, so Hansen. Der Bürgerentscheid werde, wenn es soweit komme, spätestens drei Monate nach der offiziellen Anerkennung abgehalten.