Kämmerin der Stadt Uetersen kündigt zügige Umsetzung des OVG-Urteils an. Gebührenberechnung für Niederschlagwasserentsorgung wurde in Teilen für unwirksam erklärt. Alle Betroffenen bekommen neue Bescheide.

Uetersen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Schleswig-Holstein festgestellt hatte, dass die geltende Satzung der Stadt Uetersen über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Entsorgung des Niederschlagswassers unwirksam ist, bekommen alle Gebührenpflichtigen – und zwar nicht nur diejenigen, die damals Widerspruch eingelegt haben – im Januar 2015 laut Stadtkämmerin Bettina Horn automatisch neue Bescheide, Anträge seien nicht erforderlich.

Außerdem verzichtet die Stadt darauf, die vierte Rate der Niederschlagswassergebühr einzuziehen. Bei einer erteilten Einzugsermächtigung werde die Stadtkasse die fälligen anteiligen Niederschlagswassergebühren also nicht am 15. November abbuchen. Selbstzahler bräuchten für diesen Termin nicht zu überweisen. Alle anderen Abgaben wie Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren und die mit separatem Bescheid festgesetzten Schmutzwassergebühren „müssen selbstverständlich beglichen werden“, so Horn.

Die Kämmerin kündigte eine zügige Umsetzung des Urteils des OVG mit einer satzungsrechtlichen Änderung des Gebührensatzes und anschließender Korrektur der Niederschlagswassergebühren gegenüber den Abgabepflichtigen an. Im Rahmen dieses Verfahrens würden auch die aktuell noch offenen Widerspruchsverfahren beschieden.

Vorgesehen ist eine Neuberechnung für den Zeitraum ab 2008/2009, weil zu dem Zeitpunkt ein „Aufwand“ zu Buche schlug, der nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes jedenfalls zum Teil nicht den Gebührenzahler belasten darf. Vorbehaltlich der Entscheidungsfindung in den städtischen Gremien sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Satzungsänderung noch im laufenden Jahr geklärt werden, so Bettina Horn, damit zeitnah im Januar 2015 gegenüber allen Abgabepflichtigen die Neufestsetzung der Niederschlagswassergebühren abgewickelt werden könne, bei der „eingetretene Überzahlungen selbstverständlich berücksichtigt werden“.

Einer der Kläger, die in Schleswig vor dem OVG erfolgreich gegen die Stadt geklagt haben, ist der Uetersener Ulf Lüders. Er habe nicht nur für sich, sondern für alle Bürger der Stadt, für alle Vermieter und Mieter gehandelt, sagte er. Offenbar bewege sich jetzt etwas im Rathaus, sollten aber Nachfragen bei Bürgern entstehen, könnten sie sich auch an ihn unter 04122/901343 wenden. Es handele sich dabei aber nicht um eine Rechtsberatung.