Die Stadt Uetersen muss laut dem Oberverwaltungsgericht Schleswig ihren Bürgern zu viel gezahltes Geld für die Entsorgung des Niederschlagswassers zurückzahlen.
Uetersen/Schleswig. Die Stadt Uetersen hat laut dem Oberverwaltungsgericht Schleswig ihren Bürgern zu hohe Gebühren für die Entsorgung von Regenwasser berechnet.
17 Uetersener Bürger , darunter der ehemalige Erste Stadtrat Ulf Lüders und der FDP-Ratspolitiker Rolf Maßow, hatten wegen des Streits um die Entsorgungsgebühren eine gemeinsame Klage gegen die Stadt angestrengt. Dabei ging es insbesondere um die entstandenen Kosten für das Niederschlagswasser aus dem Bach Heidgraben der benachbarten gleichnamigen Gemeinde.
Laut Gericht ist die Stadt und nicht der Gebührenzahler für die Entsorgung der überschüssigen Wassermengen, die in den Heidgraben ablaufen, verantwortlich. Diese Kosten dürften nicht auf den Gebührenzahler abgewälzt werden. Es sei zudem nicht zulässig, die Bürger für die Entsorgung des Regenwassers, welches Aufgabe der Gemeinde Heidgraben sei, finanziell heranzuziehen. Das Gericht teilt damit die Ansicht der Kläger. Die Stadt Uetersen muss somit ihren Bürgern Geld zurückzahlen. Uetersens Kämmerin Bettina Horn geht davon aus, dass zwischen 20.000 und 30.000 Euro für das Jahr 2013 an die Bürger zurückgezahlt werden müssen. Die zu hohen Gebühren betrügen in etwa zwei bis drei Cent pro Quadratmeter versiegelter Fläche. Genaue Zahlen zur Höhe des insgesamt für die Stadt entstandenen finanziellen Schadens könnten aber erst dann genannt werden, wenn die Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts der Stadt vorliege. Eine notwendige Überarbeitung der Satzung sei, so Horn, ebenfalls erst nach einem Eingang des Gerichtsurteils bei der Stadt möglich.
„Ich gehe davon aus, dass die Gebührendifferenz, die mit dem Gerichtsentscheid ergeben wird, mit späteren Gebührenbescheiden verrechnet wird“, sagt die Kämmerin. Das sei die praktikabelste und unkomplizierteste Lösung für die Stadt und die Bürger.
Ein juristisches Debakel ist das Urteil nach Ansicht von Horn nicht. „Die Satzung ist nicht für nichtig erklärt worden, nur der Punkt der Gebührenhöhe ist unwirksam“, sagt sie. Mehrere Uetersener Politiker sehen dies anders. Das jetzige Urteil zeige, dass die Verwaltung nicht sauber gearbeitet habe. Bürgermeisterin Andrea Hansen hatte im Rat erklärt, dass die Satzung rechtlich in Ordnung sei.