Kaltenkirchen/Neumünster. Welche Taten die Staatsanwaltschaft Kiel dem 24-Jährigen aus Kaltenkirchen vorwirft und welches Großfeuer ihm nicht zugeschrieben wurde

Vor dem Schöffengericht in Neumünster wurde am Donnerstag das Verfahren gegen einen 24-Jährigen Mann aus Kaltenkirchen eröffnet. Ihm werden von der Staatsanwaltschaft Kiel schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Der in Untersuchungshaft sitzende Mann soll für eine Serie von acht Brandstiftungen im Stadtgebiet von Kaltenkirchen zwischen Dezember 2023 und Januar 2024 verantwortlich sein. Gegenüber der Polizei hatte er nach seiner Verhaftung ein Geständnis abgelegt.

Beim ersten Verhandlungstermin wurde die Anklageschrift mit den acht Tatvorwürfen verlesen. Der erste Fall von schwerer Brandstiftung datiert vom 14. Dezember 2023. Damals soll der Angeklagte im Keller eines Mehrfamilienhauses am Kallieser Stieg in Kaltenkirchen eine Matratze angezündet haben. Die Flammen griffen auf Wände und Decke des Kellers über, die Rauchentwicklung war enorm. Das Wohnhaus musste evakuiert werden, Dutzende Bewohner des Hauses standen auf der Straße und konnten zunächst nicht zurück in ihre Wohnungen.

Brandstifter Kaltenkirchen: 8 Brände in zwei Monaten

Über 100 Feuerwehrleute bekämpften am 15. Dezember den laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten gelegten Kellerbrand im Mehrfamilienhaus am Kallieser Stieg in Kaltenkirchen.
Der Brandherd lag im Keller, der Rauch zog durch die Lüftungsanlage in die einzelnen Wohnungen des Hauses. Die Rauchentwicklung war derart stark, dass die Bewohner ihre Wohnungen verlassen mussten.
Über 100 Feuerwehrleute bekämpften am 15. Dezember den laut Staatsanwaltschaft vom Angeklagten gelegten Kellerbrand im Mehrfamilienhaus am Kallieser Stieg in Kaltenkirchen. Der Brandherd lag im Keller, der Rauch zog durch die Lüftungsanlage in die einzelnen Wohnungen des Hauses. Die Rauchentwicklung war derart stark, dass die Bewohner ihre Wohnungen verlassen mussten. © Daniel Friedrichs | Danfoto

Das zweite Mal soll der Brandstifter erneut am Kallieser Stieg gezündelt haben. Dieses Mal an Heiligabend, 24. Dezember, was für die Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses besonders belastend war. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am späten Abend im Keller des Hauses eine Türverkleidung aus Papier angezündet haben. Erneut griffen die Flammen auf Decke und Wände über, diverse Gegenstände im Keller wurden zerstört. Die Feuerwehr musste erneut den Wohnblock evakuieren und die Menschen aus dem verqualmten Haus retten.

Gemeinsam mit einem Komplizen soll er in der Nacht des 13. Januars 2024 eine Serie von Bränden in Kaltenkirchen gelegt haben. Laut Staatsanwaltschaft begann diese in einem Abfallcontainer vor einem Penny-Discounter. Der 24-Jährige soll brennendes Papier in den Container geworfen und ihn so in Brand gesetzt haben.

Er zündelte auch an Heiligabend

In diesem leer stehenden Einfamilienhaus an der Kieler Straße soll der Angeklagte am Abend des 16. Januars 2024 ein Sofa angezündet haben.
In diesem leer stehenden Einfamilienhaus an der Kieler Straße soll der Angeklagte am Abend des 16. Januars 2024 ein Sofa angezündet haben. © Kreisfeuerwehrverband | Kreisfeuerwehrverband Segeberg

Danach, so die Anklageschrift, soll der Angeklagte die Abdeckplane eines VW-Campingbusses in Flammen gesetzt haben. Der Motorraum und die Fahrerkabine des Busses brannten aus. Danach soll der Angeklagte erneut versucht haben, an einem Mehrfamilienhaus einen Brand zu stiften. Er zündete gestapelte Stühle vor dem Haus an. Doch das Feuer sei von alleine wieder ausgegangen, es kam nicht zum Brand.

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Erneut gemeinsam mit einem gesondert verfolgten Mann, soll der Angeklagte dann am 16. Januar in ein an der Kieler Straße leer stehendes Einfamilienhaus eingedrungen sein. Während der Komplize Wache stand, habe der 24-Jährige ein Sofa in Inneren des Hauses in Brand gesetzt.

Brandstifter Kaltenkirchen: Bürgerhaus nicht Teil der Vorwürfe

Die letzten beiden Brände wurden vom Angeklagte laut Staatsanwaltschaft am 26. Januar gelegt. In einem Fall soll er in einer Klangartenanlage Feuer gelegt und dabei mehrere Gegenstände zerstört haben. Der letzte Tatvorwurf bezieht sich auf einen brennenden Papiercontainer auf dem Schulhof der Gemeinschaftsschule am Marschweg in jener Nacht.

Damit ist aber auch klar, dass der Angeklagte nach jetzigem Stand der Ermittlungen nicht für einen der größten und ungeklärten Brände in Kaltenkirchen verantwortlich ist. Das reetgedeckte Bürgerhaus in Kaltenkirchen brannte im Herbst 2022 nieder. Das war 1999 schon einmal geschehen, als Täter wurde in der Folge ein Mitglied der Jugendfeuerwehr ermittelt, das aber für die zweite Brandstiftung ausgeschlossen werden konnte.

Der Prozess um den 24-jährigen Brandstifter aus Kaltenkirchen wird am 1. Juli vor dem Schöffengericht Neumünster fortgesetzt.