Norderstedt. Verbindung zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth in Norderstedt wird saniert. Davon ist ein ganzes Gewerbegebiet betroffen

Autofahrer in Norderstedt müssen sich auf eine weitere Baustelle in Garstedt einstellen. Und diesmal ist eine Verbindung zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth betroffen. Die Stettiner Straße muss vom 22. bis 26. Juni saniert werden, sie erhält eine neue Fahrbahndecke. Und das ist nur mit einer Vollsperrung möglich, wie die Verwaltung mitteilt.

Davon wird das gesamte Gewerbegebiet rund um den Kösliner Weg betroffen sein. Hier sind insbesondere zahlreiche Handwerksbetriebe angesiedelt, allerdings gibt es auch eine Kindertagesstätte. Und deswegen stellt das Vorhaben eine gewisse organisatorische Herausforderung dar, auch wenn alle Betroffenen laut Auskunft der Stadt frühzeitig informiert worden sind.

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Die Arbeiten werden in mehreren Phasen stattfinden, nur der jeweilige Abschnitt wird dann vollgesperrt sein. Allerdings ist zu Beginn die komplette Stettiner Straße dicht, und zwar von Sonnabend, 22. Juni, bis Montag, 24. Juni (jeweils 6 Uhr). „In dieser Zeit ist auch die Sackgasse Kösliner Weg nicht zu erreichen“, teilt die Stadt mit.

Anschließend geht die Sanierung bis Dienstag, 25. Juni, 6 Uhr, im westlichen Teil, also von Friedrichsgaber Weg bis Kösliner Weg, weiter, sodass die dortige Einmündung von der anderen Seite angefahren werden kann. Und drittens ist die Stettiner Straße dann bis Mittwoch, 26. Juni, 6 Uhr, im östlichen Bereich (Kösliner Weg bis Kohfurth) gesperrt. Der Zeitplan ist wie immer unter Vorbehalt, schlechtes Wetter kann zu Verzögerungen führen.

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Ohne Einschränkungen wird es nicht geben. Das betrifft zum Beispiel auch die Supermärkte Hayunga‘s und Aldi, das Futterhaus und die Apotheke, deren Parkplatz nicht über alle Zufahrten genutzt werden kann, sondern zeitweise nur über Kösliner Weg oder über den Kohfurth erreichbar sein wird. „Anliegerinnen und Anlieger, die ihre Fahrzeuge während der Vollsperrung nutzen möchten, werden gebeten, diese vor der Vollsperrung andernorts unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung abzustellen“, heißt es.

Auch für Fußgänger und den Radverkehr könnte es Beeinträchtigungen geben. „Für Rettungsdienste bleibt die Durchfahrt möglich. Die Abfallentsorgung findet zu den bekannten Terminen statt.“