Norderstedt. Seit Jahren streiten Stadt und Anwohner um die Zustände auf dem Fußballplatz in Norderstedt. Jetzt legte die Verwaltung neue Fakten vor
Manchmal gibt es Streitereien, bei denen beide Parteien niemals auf einen gemeinsamen Nenner kommen werden. Ein Fall aus Norderstedt, der nun wieder hochkocht, steht hierfür exemplarisch. Er spielt am Rande des Moorbekparks, zwischen den umliegenden Wohnhäusern, auf der einen Seite das Buckhörner Moor, auf der anderen die Heidbergstraße, befindet sich dort seit Jahrzehnten nicht nur eine Sportanlage der Grundschule Heidberg, sondern auch ein Bolzplatz, auf dem bereits viele Generationen gekickt haben. Auch ein Beachvolleyball-Feld gibt es seit 2016. Lautlos ist all das nicht. Doch aus Sicht einiger Anwohner ist die Belästigung durch Lärm insbesondere während der Ruhezeiten so hoch, dass die Stadt einschreiten müsse.
Oberbürgermeisterin Katrin Schmieder hat diesen Zoff von ihrer Vorgängerin Elke Christina Roeder übernommen, die vor einigen Jahren bereits versucht hatte, zwischen jungen Sportlern und Bürgern zu vermitteln. Das erwies sich als erfolglos, vielmehr eskalierte es. Denn nachdem die Stadt einen Antrag abgelehnt hatte, ein Lärmgutachten anfertigen zu lassen, versuchte eine Person aus der Nachbarschaft, dieses erst vor dem Verwaltungsgericht, dann durch das Oberverwaltungsgericht zu erwirken – jeweils urteilten die Richter allerdings, dass die Stadt im Recht sei.
Bolzplatz im Moorbekpark: Norderstedt weist Anwohner-Protest zurück
Schmieder hat nun ausführlich ein weiteres Mal die Position der Verwaltung schriftlich dargelegt, das Papier wurde im Nachgang an die jüngste Sitzung des Hauptausschusses veröffentlicht. Unter anderem seien die Schulsportanlage und der Bolzplatz zwischen 2018 und 2023 „an rund 480 Tagen“ durch den Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert worden, hauptsächlich zwischen 18 und 20 Uhr, manchmal auch später. Schmieder nennt das eine „intensive Aufmerksamkeit“. Nur: Dabei seien „nur in wenigen Fällen ordnungsrechtlich relevante Verstöße festgestellt worden bzw. waren Maßnahmen erforderlich“.
Grundsätzlich gilt hier: Täglich darf von 8 bis 20 Uhr gespielt werden, ausgenommen einer Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (13 bis 15 Uhr). Das sich nicht alle daran halten, wird von den Nachbarn moniert. Die Liste der Vorwürfe ist lang: „An lauen Sommertagen wird zusätzlich unter Handybeleuchtung bis nach Mitternacht gelärmt. Lautstarke Partys und sonstige Drogenexzesse kommen noch dazu. Der Müll türmt sich im ganzen Park und wird brav am nächsten Tag von der Stadtreinigung geleert.“
- Gehwegparken in Norderstedt: So verfolgt die Stadt Sünder
- Gehalts-Check – diese Norderstedter Firmen zahlen am besten
- Zugeparkte Heidbergstraße in Norderstedt-Mitte: Neue Debatte über Maßnahmen
Die Stadt entgegnet dem aber unter Verweis auf die Gerichtsentscheidungen, dass sie nicht verantwortlich sei, Vorkehrungen gegen Nutzungen zu treffen, die den Regeln widersprechen. Voraussetzungen für Platzverweise hätten für das Ordnungsamt bislang nicht vorgelegen. Es soll, so der Anwohner, „Gewaltandrohungen von (meist erwachsenen) Spielern gegeben haben“. Das sei eine Straftat, schreibt die Oberbürgermeisterin, dafür sei „ausschließlich die Polizei zuständig“. Sollte sich jemand bedroht fühlen, „sollten sie Strafanzeige erstatten“.
Gewaltandrohungen im Moorbekpark: „Sie sollten Strafanzeige erstatten“
Ein Austausch der Zäune ist nicht vorgesehen, teilt Schmieder mit. Demnach habe der Bolzplatz bereits einen „lärmreduzierenden Maschendrahtzaun, der Ballgeräusche weitgehend abmildert.“ Und eine Altersbeschränkung, also dass Erwachsene hier nicht Fußball spielen können, sieht der seit 41 Jahren geltende Bebauungsplan nicht vor, heißt es weiter.
Auf die Frage, ob nicht wenigstens an Sonntagen die Zeiten um zwei bis drei Stunden gekürzt werden könnten, heißt es: Das sei zwar möglich, aber Sache der Politik. „Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schulsportplätze Kindern und Jugendlichen zur freien sportlichen Nutzung zur Verfügung stehen sollen, auch um eine sportliche Betätigung außerhalb von Vereinen zu ermöglichen.“ Und, vielleicht die entscheidende, wenn auch ernüchternde Aussage: „Zudem könnte auch eine Verkürzung der Nutzungszeiten eine bestimmungswidrige Nutzung nicht vollständig verhindern.“