Norderstedt. Zeugin hatte drei Minderjährige wiedererkannt. Es stellt sich heraus, dass der jüngste Verdächtige gerade mal 11 Jahre ist.
Jugendliche Einbrecher waren schon seit Wochen in Norderstedt unterwegs. Dabei beschrieben die Zeugen, dass der jüngste Einbrecher vielleicht gerade mal 12 Jahre alt sein soll. Jetzt hat die Polizei Gewissheit, dass diese Angabe nicht ganz stimmt: Denn der jüngste Täter ist sogar erst 11 Jahre alt.
Am Freitag, 26. April, meldete sich eine aufmerksame Anwohnerin bei der Polizei. Sie hatte gegen 16.46 Uhr drei Jugendliche in der Straße Kabels Stieg beobachtet, die genau der Beschreibung entsprachen, die von der Polizei für eine gesuchte Einbrecher-Gang herausgegeben worden war. Das Abendblatt hatte über die Jugendlichen berichtet.
Polizei Norderstedt reagierte sofort auf Zeugenhinweis
Die Polizei schickte schnell eine Streifenwagenbesetzung. Und tatsächlich konnten die Beamten einen 11-jährigen Verdächtigen mit seinen beiden Begleitern (15 und 16 Jahre alt) antreffen.
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Während die drei Jungs zur Personalienfeststellung zunächst zur Wache gebracht wurden, schaltete die Polizei Kolleginnen und Kollegen des Kriminaldauerdienstes der Kriminalinspektion Pinneberg ein. Diese übernahmen die Tatverdächtigen im Polizeirevier in Norderstedt.
Jugendliche Einbrecher: Eltern nicht ermittelt
Während der Durchsuchung der Jugendlichen stießen die Beamten auf mögliche Beweismittel, die für ein Strafverfahren von Bedeutung sein könnten. Dann versuchten die Polizisten herauszubekommen, wer die Eltern der Kinder sind und wo diese sich aufhalten. Doch auch nach einem intensiven Gespräch mit dem Kind und beiden Jugendlichen, konnten keine
Erziehungsberechtigten ermittelt oder kontaktiert werden, teilte die Polizei mit.
Insofern blieb den Beamten nicht anderes übrig, als die drei nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft Kiel einem Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes in Norderstedt in Obhut zu geben. Dieser wird sich nun um die Unterbringung der Minderjährigen kümmern. Die drei Jungs werden sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls verantworten müssen.