Norderstedt. Nachverdichtung erwünscht, aber reguliert: Was die Stadt Norderstedt mit der alten Siedlung rund um die Paul-Gerhardt-Kirche vorhat.

  • Für Wohngebiet rund um Paul-Gerhardt-Kirche sollen neue Rahmenbedingungen geschaffen werden
  • Innenbereich soll Grünfläche bleiben
  • Auch Mehrfamilienhäuser wären laut Stadt Norderstedt Option

Politik und Stadtverwaltung in Norderstedt sind sich einig: Für das Wohngebiet zwischen Buchenweg, Altem Buckhörner Moor und Pappelstieg, also im südlichen Norderstedt-Mitte, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierfür votierte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr einstimmig. Mittel- bis langfristig sollen damit zeitgemäße Rahmenbedingungen geschaffen werden. Nicht, um alles abzureißen, sondern, um dort, wo Interesse besteht, Bauen besser zu regulieren.

„Wir finden die Struktur nach wie vor gut, sehen aber auch, dass es Veränderungsdruck gibt. Wir schlagen vor, einen neuen Bebauungsplan zu machen, um die Nachverdichtung mit den dort lebenden Menschen anzugehen“, sagte Christine Rimka, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr. Das Gebiet sei „geeignet, um nachverdichtet zu werden“.

Norderstedt: Wohngebiet rund um Paul-Gerhardt-Kirche wird überplant

Quartiere wie dieses sind seit Jahrzehnten prägend für Norderstedt und seine Entwicklung. Das Besondere hier: Die Emmaus-Kirchengemeinde mit der Paul-Gerhardt-Kirche sowie den kleinen Katenwohnungen ist Teil der Nachbarschaft. Ihre Entwicklung und die Interessen sollen ausdrücklich berücksichtigt werden.

Trotzdem hatte die Stadt in ihrer Vorlage festgestellt: Die „vorhandene Struktur“ entspreche nicht mehr den „Bedürfnissen künftiger Nutzer beziehungsweise deren wirtschaftlichen Interessen“. Ähnliche Verfahren hat es in der jüngeren Vergangenheit mehrfach in Norderstedt gegeben. Ein aktuelles Beispiel findet sich in Harksheide, zwischen Weg am Denkmal und Glashütter Weg.

Grundeigentümer dürfen auch jetzt schon bauen, müssen sich dann aber daran orientieren, dass die Gebäude in die Umgebung passen.
Grundeigentümer dürfen auch jetzt schon bauen, müssen sich dann aber daran orientieren, dass die Gebäude in die Umgebung passen. © Christopher Mey | Christopher Mey

Teilweise Grundstücke mit mehrereren Hundert Quadratmetern

Im Prinzip will die Verwaltung, dass die Nachverdichtung in geregeltem Maße abläuft. Denn es handelt sich hier um große Grundstücke, teils mit mehreren Hundert Quadratmeter umfassenden Gärten, die je nach Situation mit einem zweiten Haus bebaut werden könnten. Bisher lief das in diesem Gebiet anders ab, da es nur für die Fläche, auf der sich die Kirche befindet, einen Bebauungsplan gibt, der allerdings auch über 60 Jahre alt ist.

Ansonsten wurde zwar nachverdichtet, aber dann nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Heißt: Neue Gebäude müssen sich in die Umgebung einfügen. „Diese planungsrechtliche Vorschrift ermöglicht zwar teilweise wünschenswerte Nachverdichtungen“, so die Stadt, „diese könnten jedoch gleichzeitig zu einer städtebaulich unerwünschten rückwärtigen Verdichtung führen.“

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Daher bestünde ein „deutlicher Regelungsbedarf“, um „eine gemäßigte Nachverdichtung zu gewährleisten und die gleichzeitig die vorhandene städtebauliche Struktur mit ihren Qualitäten zu erhalten“. Damit ist gemeint: „Einerseits zusätzlichen Wohnraum schaffen, andererseits die vorhandene städtebauliche Struktur (Einzeiligkeit) grundsätzlich zu erhalten.“ Das würde aber nicht unbedingt bedeuten, dass sich hier nichts verändern würde. Laut Stadt gebe es „verschiedene Anfragen und Bauanträge“, und diese würden deutlich machen, „dass der Wohnstandort sehr attraktiv zu sein scheint“.

Was hier möglich wäre, skizziert das Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr: „So können, wo vorher ein Einfamilienhaus gestanden hat, bei Abriss und Neubau mit einem maximal 20 Meter langen Gebäude mehrere Wohnungen entstehen.“ Die Grünstruktur im Innenbereich solle aber gesichert werden. „Dies ist ein wichtiger Punkt, um die Versiegelung zu minimieren und die Wohnqualität langfristig zu sichern.“ Auch die Parkplätze soll es weiterhin in den vorderen Grundstücksbereichen geben.