Norderstedt. Welche Objekte bald vor dem Amtsgericht Norderstedt unter den Hammer kommen. Und alles, was man über Versteigerungen wissen muss.
- Eigentumswohnung in Garstedt soll 225.000 Euro bringen
- Haus für eine kleine Familie in Garstedt zu haben
- Haus mit vier Wohnungen in Tangstedt soll 500.000 Euro bringen
Nicht selten macht man die besten Schnäppchen bei Immobilien in den Amtsgerichten: Dort kommen bei Zwangsversteigerungen Gebäude unter den Hammer, die sich die ehemaligen Besitzer nicht mehr leisten können. Im Kreis Segeberg wird an den Amtsgerichten in Norderstedt und Bad Segeberg zwangsversteigert. Und in beiden Gerichten sind für die kommenden Wochen und Monaten etliche Termine angesetzt.
Sie finden in öffentlichen Sitzungen statt. Alle Termine können von jedermann – ob als Interessent oder als Zuschauer – besucht werden. Wer tatsächlich auf ein Haus oder ein Grundstück bieten will, dem wird sogar empfohlen, vorab ein paar Versteigerungstermine zu besuchen, um vor Ersteigerung des eigentlichen Wunschobjekts eine ungefähre Vorstellung davon zu bekommen, wie ein solcher Termin abläuft oder ablaufen kann.
Norderstedt: Eigentumswohnung für 225.000 Euro
In einem großen Mehrfamilienhaus am Birkenweg 18 in Norderstedt-Garstedt steht eine 71 Quadratmeter große Eigentumswohnung zum Verkauf. Die 3-Zimmer-Wohnung wird im Wege der Zwangsvollstreckung vor dem Amtsgericht Norderstedt am Dienstag, 16. April, von 9.30 Uhr an, im Saal C (Rathausallee 80) versteigert.
Das Haus und die Wohnung stammen aus dem Baujahr 1974, die Wohnung liegt im 2. Obergeschoss und verfügt über einen zusätzlichen Kellerraum. Laut Gutachten hat die Wohnung einen „brauchbaren Zuschnitt“, einen einfachen bis mittleren Standard und sie verfügt über einen Balkon und eine Loggia. Die Wohnung sei gepflegt, mit üblichen Gebrauchsspuren.
Die Wohnung ist vermietet und sei deshalb für Kapitalanleger interessant. Eigennutzer kommen infrage, diese müssten allerdings zuvor die Eigenbedarfskündigung aussprechen. Den Verkehrswert für die Wohnung beziffert der Gutachter auf 225.000 Euro. Die Verkäuflichkeit wird mit durchschnittlich bewertet.
Norderstedt: Häuschen für kleine Familie zu haben
Ein Einfamilienhaus mit Veranda und einem Carport kommt im Amtsgericht Norderstedt ebenfalls am 16. April unter den Hammer. Die Zwangsversteigerung „zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft“ beginnt um 13.30 Uhr im Saal C. Das Haus steht in Garstedt am Rosenstieg 6.
Bei der Immobilie handelt es sich um ein eingeschossiges Haus aus rotem Verblendmauerwerk aus dem Baujahr 1962. Das Dachgeschoss ist ausgebaut, das Haus ist voll unterkellert. Der rückwärtige Verandaanbau ist nicht unterkellert und 1-geschossig als Flachdachanbau hergestellt. Die Wohnfläche liegt laut Gutachten bei 102 Quadratmetern.
Laut Gutachter sei das Einfamilienhaus von der Größe am ehesten für einen 3-Personen-Haushalt geeignet. Es wurde teilmodernisiert, wobei die meisten Modernisierungen schon längere Zeit zurückliegen sollen und absehbar weiterer Modernisierungsbedarf bestünde, etwa bei den Bädern. Das Haus hat eine vier Jahre alte, gasbefeuerte Therme und einen separaten Warmwasserspeicher, dazu Flachheizkörper mit Thermostaten, Leitungen teilweise auf Putz.
Ansonsten habe das Haus mittleren Ausstattungsstandard und sei überwiegend instandgehalten, kleinere Reparaturen und Ausbesserungen sowie Malerarbeiten seien erforderlich. Den Verkehrswert der Immobilie setzt der Gutachter mit 475.000 Euro fest. Die Verkäuflichkeit wird mit gerade noch durchschnittlich bewertet.
Tangstedt: Haus mit vier Wohnungen für 500.000 Euro
Am Dienstag, 23. April, von 9.30 Uhr an, steht im Saal C des Amtsgerichtes Norderstedt die Zwangsversteigerung eines Mehrfamilienhauses in Tangstedt an. Das Haus mit seinen vier Wohneinheiten steht an der Ecke Hauptstraße 90 und Wassermühlenweg 2a, direkt im Ortskern am Pastorenpark.
Das Gebäudeensemble besteht aus einem eingeschossigen Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, teilunterkellert, und einem eingeschossigen Anbau mit ausgebautem Dach und ohne Keller. Das Ursprungsbaujahr ist unbekannt, wird aber vom Gutachter auf 1950 geschätzt.
Im Altbau sind eine Erdgeschosswohnung mit etwa 70 Quadratmetern und eine Dachgeschosswohnung mit 63 Quadratmetern untergebracht. Der Anbau besteht aus einer 78-Quadratmeter-Wohnung im Erdgeschoss und einer Wohnung mit 54 Quadratmetern Wohnfläche im Dachgeschoss. Bis auf die Erdgeschosswohnung im Anbau sind alle Wohnungen vermietet. Im Anbau wurden Feuchtigkeitsschäden festgestellt.
Den Verkehrswert der Häuser hat der Gutachter auf 500.000 Euro festgelegt. Dabei hat er etwa 25.000 Euro für die Behebung der Feuchtigkeitsschäden und für kleine Reparaturen schon abgezogen. Aufgrund des mutmaßlichen Sanierungsbedarfes stuft er die Verkäuflichkeit als „etwas unterdurchschnittlich“ ein.
Wakendorf I: Ein Bauernhof mit viel Land
Am Dienstag, 30. April, von 10 Uhr an, sucht im Sitzungssaal 4, ein komplettes Bauerngehöft einen neuen Besitzer (Aktenzeichen 14 K 26-20). Es liegt an der Hauptstraße 4 in Wakendorf I. Es handelt sich um eine Zwangsversteigerung nach Insolvenz. Der Verkehrswert wurde mit über 1,9 Millionen Euro festgesetzt.
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Betriebsfläche mit Altenteil, bestehend aus
Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem Baujahr 1907 mit einer Wohnfläche von 388 Quadratmetern und einer Nutzfläche von 210 Quadratmetern.
Dazu kommen ein Pferdestall nebst Aufenthaltsraum und Schweinestall aus dem Baujahr 1750, eine Trocknungsscheune (1900), ein Reitplatz (2006), eine Longierhalle im Fremdeigentum, ein Altenteilwohnhaus (1972) mit 160 Quadratmeter Wohnfläche und diverse weitere Gebäude. Außerdem weit über 100.000 Quadratmeter Wald- und Nutzflächen.
Bad Segeberg: Betagtes Reihenmittelhaus
Ein Reihenmittelhaus wird am Dienstag, 11. Juni, von 10 Uhr an, im Sitzungssaal 4 im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert. Das Haus liegt an der Theodor-Storm-Straße 72b und hat einen Verkehrswert von 132.000 Euro (Aktenzeichen 14 K 6-23).
Laut Gutachten handelt es sich um ein teilunterkellertes, zweigeschossiges Reihenmittelhaus aus dem Baujahr 1953. Im Erdgeschoss beträgt die Wohnfläche etwa 50 Quadratmeter, im Obergeschoss 51 Quadratmeter. Das Dachgeschoss wurde noch nicht ausgebaut. Es handelt sich um eine Holzdachkonstruktion mit Satteldach.
Die Fassade ist mit Rauputz und Anstrich versehen, die Fenster sind überwiegend aus Kunststoff mit Isolierverglasung. Die sanitären Anlagen des Hauses stammen aus den 80er-Jahren und seien nicht mehr zeitgemäß, heißt es im Gutachten. Geheizt wird über eine 2022 eingebaute, gemeinschaftlich mit den anderen Reihenhäusern genutzte Pelletheizung. Warmwasser wird mittels Durchlauferhitzer erzeugt.
Zwangsversteigerung: Wie läuft das eigentlich?
Wer an einem Termin teilnehmen möchte, muss sich vorher nicht anmelden. Man kommt einfach ins Amtsgericht. Das Gericht organisiert vorab keine Besichtigungstermine der Objekte unterm Hammer. Man muss also blind bieten oder sich vorher über die Portale des Justizministeriums informieren. Dort sind oft die ausführlichen Berichte der vereidigten Gutachter hinterlegt.
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Mann kann sich eine Zwangsversteigerung einfach anschauen. Wer allerdings ernsthaft mitbieten will, muss vorab eine Sicherheitsleistung an das Amtsgericht bezahlen. So wird gewährleistet, dass niemand aus Spaß mitbietet, der vielleicht gar nicht ausreichend solvent ist. Die Sicherheitsleistung beträgt grundsätzlich 10 Prozent des festgelegten Verkehrswertes des Objektes. Bei einem Zuschlag, wird die Sicherheitsleistung verrechnet, ansonsten zurückerstattet.
Versteigerungen: Man sollte sich ein Limit setzen
Wer am Tag der Versteigerung in den Saal will, muss sich legitimieren und den Nachweis der gezahlten Sicherheitsleistung vorlegen. Dann bekommt der Bieter oder die Bieterin eine Nummer, die zur Teilnahme an der Versteigerung legitimiert.
Die eigentliche Versteigerung dauert im ersten Termin immer etwa zwischen 30 Minuten und einer Stunde. In dieser Zeit muss das Objekt immer sieben Zehntel des festgelegten Verkehrswertes als Gebot erreichen. Wenn es dafür nicht verkauft wird, wird ein erneuter Termin festgelegt, bei dem dann aber die Wertgrenzen fallen. Dann wird ein Startgebot verkündet und jeder kann mitbieten und so lange das Gebot erhöhen, bis man den Zuschlag bekommt oder sein Limit erreicht und unterliegt.
Teilversteigerung: Zerstrittene Erben
Sich ein Limit zu setzen, ist übrigens äußerst ratsam. Denn Versteigerungen verleiten die Leute oft dazu, zocken zu wollen. Und dann geben sie mehr aus als gewollt, nur um einen Konkurrenten auszustechen. Doch es gilt immer die Devise: Man muss wissen, wenn man verloren hat und die nächste Immobilie kommt bestimmt.
Es gibt auch sogenannte Teilversteigerungen. Dabei handelt es sich um Objekte, die nicht nur einen Besitzer oder Schuldner haben. Es können Eheleute sein, die sich trennen und die zu gleichen Teilen ein Anrecht an dem Haus haben. Manchmal stecken zerstrittene Erbengemeinschaften hinter einer Teilversteigerung.