Norderstedt. Das neue Versicherungsjahr beginnt. Und das hat Folgen für Roller, Moped & Co. Warum Fahrern sogar heftige Strafen drohen.

Diese Warnung der Polizei hat es in sich: „Eine Schonzeit kann es in hier nicht geben. Wer ab dem 1. März 2024 mit einem schwarzen Kennzeichen fahrend angetroffen wird, muss sich wegen einer Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten und den Rest der Strecke schieben. Wer vorsätzlich so fährt oder sich unbelehrbar zeigt, dessen Fahrzeug müssen wir leider sicherstellen.“

Das teilt der Verkehrsüberwachungsdienst des Autobahn- und Bezirksrevieres in Bad Segeberg mit. Und wendet sich explizit an alle Menschen, die mit Roller, Mofa, Moped, bestimmten E-Bikes oder einem E-Roller unterwegs sind, ob nun in Norderstedt, Henstedt-Ulzburg oder in einem der Dörfer entlang der A21.

Kreis Segeberg: Achtung! Diese Kennzeichen sind ab 1. März nicht mehr gültig

Der Grund: Das neue Versicherungsjahr beginnt im März. Und alle bisherigen Kennzeichen, nämlich jene schwarzen, verlieren ihre Gültigkeit. Bis dahin müssen alle Betroffenen blaue Schilder an ihre Zweiräder montiert haben. Denn, so die Polizei: Ein Versicherungsschutz sei ansonsten nicht mehr gegeben.

„Bei einem Unfall kann der oder die Fahrende dann für den gesamten Schaden haftbar gemacht werden. Und: Wer ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum fährt, macht sich strafbar.“

Ohne Versicherungsnachweis drohen im Ernstfall hohe vierstellige Kosten

Und das ist keine Bagatelle. Per Gesetz ist vielmehr geregelt: „Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Daher: „Wer bei einem Unfall nicht selbst auf den Kosten für Sach- oder Personenschäden sitzen bleiben will, hat besser eine entsprechende Versicherung. Reparaturkosten, Arztrechnungen und weiter Kosten schlagen schnell mit vielen Tausend Euro zu Buche. Deshalb gilt ab Freitag: „Entweder mit gültiger Versicherung oder zu Fuß“!

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Konkret umfasst die Pflicht folgende Fahrzeuge: Mofas und Mopeds bis maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, E-Roller mit Betriebserlaubnis und ebenso maximal 45 km/h sowie Elektrofahrräder mit Tretunterstützung (maximal 25 km/h) oder tretunabhängiger Motorunterstützung (maximal 45 km/h).

Auch Quads und Trikes, die bis zu 45 km/h schnell sind (Hubraum: maximal 50 ccm), vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (maximal 45 km/h) und Segways mit elektrischem Antrieb (maximal 25 km/h) müssen zum Monatswechsel die neuen Kennzeichen aufweisen.