Norderstedt. Wie die FDP in Norderstedt verhindern will, dass Antidemokraten und Verfassungsfeinde städtische Räume mieten können.

Zwar ist nicht bekannt, dass der rechtsextreme Verdachtsfall AfD und seine Vertreterinnen und Vertreter derzeit Kreis-, Landes- oder Bundesparteitage in Norderstedt planen. Noch ist es so, dass verfassungsfeindliche und antidemokratische Organisationen Norderstedt als Versammlungsort und städtische Räumlichkeiten als Treffpunkt nutzen wollen. Doch auch hier gilt: Wehret den Anfängen.

Und genau das veranlasst die Norderstedter FDP nun dazu, einen Antrag in den Hauptausschuss einzubringen, der die Hürde für diesen Ernstfall hoch legt. Verfassungsfeindliche oder verfassungswidrige Organisationen sollen für städtische Räumlichkeiten keine Nutzungsmöglichkeiten erhalten. Die Liberalen wollen einen entsprechenden Beschluss der Stadtvertretung dazu erwirken.

Wer mieten will, muss verfassungskonform sein

Wenn irgendjemand künftig in Norderstedt städtische Räumlichkeiten – dazu zählen die TriBühne, das Kulturwerk am See, der Festsaal am Falkenberg, das neue Bildungshaus (ab 2025), die Stadtbüchereien, die Musikschule und öffentliche Rathaus-Räume – mieten will, so sollen künftig nicht nur die bislang geltenden Regeln zur Benutzung eingehalten werden. Die Satzungen, Nutzungs- und Hausordnungen sollen derart angepasst werden, dass Privatpersonen, Vereine, Verbände, Parteien oder andere Organisationen sich zu einem verfassungskonformen Verhalten bekennen müssten.

Der FDP schweben folgende Auflagen vor: „Der Veranstalter bekennt sich schriftlich dazu, dass die Veranstaltung keinen extremistischen, rassistischen, antisemitischen, nationalistischen, sonstigen menschenverachtenden oder antidemokratischen Inhalt hat. Es darf weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden noch dürfen Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.“

Und: „Die Stadt behält sich vor, einen Sicherheitsdienst auszuwählen und zu beauftragen. Der tatsächliche Aufwand kann dem Nutzer in Rechnung gestellt werden.“ Die gleichen Regelungen sollen auch für die städtischen Gesellschaften erarbeitet werden.

Henstedt-Ulzburg macht es beim Bügerhaus vor

Das warnende Beispiel für Norderstedt ist die Nachbargemeinde Henstedt-Ulzburg. Dort nutzte die AfD diverse Male das Bürgerhaus. Mit einer ähnlichen Regelung will die Gemeindevertretung nun die AfD endgültig loswerden. Man orientiert sich an der Gemeinde Reinbek, die bislang gut mit der Regelung gefahren ist.

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Fällt das Henstedt-Ulzburger Bürgerhaus perspektivisch in Schleswig-Holstein als Versammlungsort weg, muss sich die AfD erneut umsehen. Und könnte durchaus in Norderstedt fündig werden. Deswegen kommt der Antrag der FDP nicht zur falschen Zeit. „Wir erwarten von allen Mietern städtischer Räumlichkeiten, dass sie sich von rassistischen, extremistischen und anderen menschenverachtenden Ansichten distanzieren und entsprechend verhalten“, sagt Fraktionschef Tobias Mährlein. Gespannt sei er, wie sich die AfD in der Stadtvertretung zu dem Antrag verhalten werde.

Der Antrag wird von der FDP in die Sitzung des Hauptausschusses am 19. Februar eingebracht, dort wird er vorberaten. Die finale Entscheidung über die Einführung der Satzungsänderung müsste die Stadtvertretung in der Sitzung am 26. März fällen.