Bad Segeberg. Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen den „Lappen“ für ein EU-Dokument abgeben. Wann die Frist abläuft und wie man den Antrag stellt.

In der Führerscheinstelle des Kreises Segeberg können sich die Mitarbeitenden derzeit nicht über Langeweile beschweren. Ganz im Gegenteil: Dutzende Anträge auf Umtausch des alten Papierführerscheins gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat werden derzeit täglich eingereicht. Laut einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) würden in vielen Kreisbehörden derzeit zwischen 40 und 60 Anträge täglich bearbeitet, etwa im Kreis Herzogtum Lauenburg. Aber auch der Kreis Segeberg habe ähnliche Zahlen angegeben. Es wird damit gerechnet, dass sich die Zahlen in den kommenden Wochen noch drastisch erhöhen werden.

Wer noch im Besitz eines rosafarbenen oder gar grauen „Lappens“ ist, muss diesen gegen einen EU-weit geltenden Führerschein eintauschen. Derzeit sind die besonders geburtenstarken Jahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Auto- und Motorradfahrer in Schleswig-Holstein haben noch bis zum 19. Januar 2024 Zeit für den Umtausch.

Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 19. Januar zum Umtausch verpflichtet

Die Segeberger Behörde bittet die Kundinnen und Kunden derzeit um Geduld und Verständnis: „Die Bearbeitungszeit in allen führerscheinrechtlichen Angelegenheiten ist derzeit sehr hoch. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie unaufgefordert Rückmeldung von uns“, teilt die Behörde online mit. Noch dazu muss die Führerscheinstelle am Dienstag, 12. Dezember, wegen einer internen Veranstaltung ganztägig geschlossen bleiben, was die Stapel der zu bearbeitenden Fälle auf den Schreibtischen der Mitarbeitenden noch höher werden lassen wird.

Der Führerschein-Umtausch ist ein Langzeitprojekt: Bis 2033 sollen in der EU alle Führerscheine einheitlich und fälschungssicher werden. Dazu müssen allein in Deutschland etwa 43 Millionen Dokumente umgetauscht werden. Alle Menschen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, mussten bis 19. Januar 2022 ihren Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein tauschen. Die Jahrgänge 1959 bis 1964 hatten eine Frist bis 19. Januar dieses Jahr. Bis zum 19. Januar 2024 werden die Jahrgänge 1965 bis 1970 zum Tausch verpflichtet.

Online-Service: Nur in wenigen Kreisen verfügbar

Wie genau der Antrag abgegeben wird, ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Nur in wenigen Kreisen kann der Antrag digital gestellt werden. Etwa im Kreis Herzogtum Lauenburg, hier ist die Beantragung online, per Post oder vor Ort in der Führerscheinstelle möglich.

Im Kreis Segeberg ist der Online-Antrag für den Umtausch in Vorbereitung. Doch derzeit geht es nur über den Postweg. Immerhin: Das persönliche Erscheinen auf der Führerscheinstelle ist nicht nötig, nur in besonderen Fällen werden noch Termine vereinbart. Die Antrags-Unterlagen können online, unter kfs@segeberg.de oder 04551/951 87 70 (außer mittwochs) beantragt werden.

Bearbeitungszeit beträgt bis zu acht Wochen

Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen Führerscheinhalter dann dem Kreis eine Kopie des bisherigen Führerscheines (Vor- und Rückseite), eine Kopie des gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite), ein aktuelles biometrisches Lichtbild (35x45 mm) und eine Unterschrift zur Herstellung des Kartenführerscheines zusenden. Danach bekommt man eine Zahlungsaufforderung über 25,30 Euro und das Umtausch-Verfahren geht seinen Weg.

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Weitaus weniger Service bieten die Behörden in anderen Städten des Landes. In der Landeshauptstadt Kiel muss man seine Unterlagen während der Öffnungszeiten am eigens dafür vorgesehenen Annahmeschalter abgeben. Auch in Flensburg und dem Kreis Flensburg müssen die Anträge persönlich abgegeben werden. Eigentlich sind deren Führerscheinstellen zwar Piloten für die digitale Antragstellung, wie die Kreissprecherin mitteilte. Aktuell verhinderten allerdings „erhebliche technische Herausforderungen die praktische Umsetzung“.

Alter Führerschein ist weiter gültig

Bis die Antragssteller ihren neuen Führerschein in den Händen halten können, vergeht allerdings eine Zeit. Die Bearbeitungsfristen für einen Umtausch liegen bei mehreren Wochen. Die meisten Kreise geben eine Zeit von etwa vier bis sechs Wochen an. In Spitzenzeiten – also insbesondere im Januar – wird die Bearbeitungszeit noch einmal ansteigen und kann im Durchschnitt bis zu acht Wochen betragen. Der Kreis Segeberg weist aber darauf hin, dass die Bearbeitungszeit – wenn der Umtauschantrag rechtzeitig gestellt wird – nur eine nachgeordnete Rolle spielt: Der alte Führerschein behalte bis zum Austausch gegen den neuen seine Gültigkeit.

Die Geburtenjahrgänge 1971 oder später können sich im kommenden Jahr dann so langsam mit dem Thema beschäftigen. Die Frist für diese Menschen läuft am 19. Januar 2025 ab. Und danach folgen EU-Kartenführerscheine, die getauscht werden müssen, weil sie unbefristet ausgestellt wurden. Die neuen Führerscheine sind nämlich nur noch jeweils 15 Jahre gültig, ehe sie erneuert werden müssen. Bei den unbefristeten EU-Kartenführerscheinen richtet sich das Umtauschdatum nicht nach dem Geburtsdatum, sondern nach dem Ausstellungsjahr. Die ersten Frist für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 steht am 19. Januar 2026 an.