Berlin/Bad Segeberg. Gericht hat die Bundesrepublik zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Laut BUND ein Grund, A 20-Weiterführung zu stoppen.
Es ist ein Verkehrsprojekt, an dem sich die Geister scheiden. Während viele Menschen in Bad Segeberg sich sehnsüchtig einen Weiterbau der Autobahn 20 wünschen, möchten Naturschützer genau das unbedingt verhindern. Denn die einen leiden daran, dass aktuell die Autobahn vor den Stadttoren endet, weshalb Lastwagen und Autos durch die Stadt fahren. Die anderen sehen gravierende Folgen für die Natur.
Die A 20 soll westlich von Bad Segeberg an die A 21 angebunden werden, so der Plan. Und später soll sie quer durch Schleswig-Holstein geführt werden und dann bei Glückstadt die Elbe queren. Ein Planfeststellungsbeschluss für die Anbindung an die A 21 lag schon 2013 vor, dagegen gab es aber Klagen und das Projekt wurde überarbeitet. Nun lagen die Unterlagen erneut öffentlich aus, bis zum 26. Oktober dieses Jahres.
BUND-Sprecher: A 20-Stopp „Sofortprogramm für den Klimaschutz“
Indes könnte das Projekt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge 60 Milliarden Euro eingespart werden müssen, einen neuen Dämpfer bekommen. Ein weiteres Gerichtsurteil ist nach Ansicht von Naturschützern ebenfalls ein Grund, das Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Die Rede ist von einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, in dem es um Klimaschutz geht.
Rainer Guschel, Sprecher der Kreisgruppe Steinburg des Naturschutzbundes BUND, sagt: „Das einfachste Sofortprogramm für den Klimaschutz wäre es, die Planungen für den Bau der A20 und weitere überflüssige Straßenbauprojekte zu stoppen. Das würde der Bundes- und Landesregierung auf dem Weg zum Erreichen ihrer Sektorenziele im Verkehr, der für 20 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich ist, einige Schritte weiterbringen.“
Er bezieht sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. November 2023, das die Bundesregierung zu einem Sofortprogramm nach Paragraph 8 Klimaschutzgesetz (KSG) verpflichtet hat. Geklagt hatten der Bundesverband des BUND und die Deutsche Umwelthilfe.
BUND-Geschäftsführer: Stopp würde auch Fledermäuse und Schwäne schützen
Ole Eggers, Geschäftsführer des BUND SH, ergänzt: „Ein Stopp der A20-Ausbaupläne würde nicht nur gefährdete Fledermäuse und Zwergschwäne schützen. Bedeutend ist vor allem die enorme Klimawirksamkeit der geplanten Baumaßnahmen. Da sind einerseits gigantische Mengen an Beton für Fahrbahnen, aber vor allem für den Tunnelbau anzurechnen. Indirekt kommen dann noch die Emissionen durch Waldvernichtung bei Segeberg und die Trockenlegung von ausgedehnten Mooren in Schleswig-Holstein und Niedersachsen.“
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In Summe entspreche das den gesamten Jahresemissionen, die Schleswig-Holstein für 2030 zugebilligt werden. Gleichzeitig könnten laut BUND mit einem Verzicht auch rund sieben Milliarden Euro Steuergelder eingespart werden, die nach Untersuchungen des BUND aktuell durch die Baukosten entstehen.
Das Geld stünde dann für den Ausbau und die Elektrifizierung des öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung. Eine deutlich verbesserte Elbquerung für alle Verkehre, nicht nur für Autos, könne darüber hinaus mit einer Verlegung des Fährhafens in Wischhafen und der Elektrifizierung der Schiffe für nur 50 Millionen Euro erreicht werden.