Norderstedt. Einrichtung mit 86 Zimmern soll am Glashütter Damm entstehen. Vorhaben steht in direktem Zusammenhang mit einem weiteren Projekt.
Die Vicelin-Schalom-Kirchengemeinde in Norderstedt steht vor großen Veränderungen an ihren beiden Standorten. Während am Lütjenmoor die Sanierung nach Jahren voller Rückschläge nun dank einer Förderung des Bundes weitergeht, gibt es nun Neuigkeiten zum Gebäude am Glashütter Damm/Immenhorst. Wiederholt war gesagt worden: Wenn die Arbeiten in Garstedt irgendwann einmal abgeschlossen sind, sieht die Gemeinde dort ihren Mittelpunkt. Für das zweite Gotteshaus ist etwas anderes geplant: Hier soll ein Seniorenheim entstehen. Das Konzept hierfür wird am Donnerstag, 2. November (18.15 Uhr, Rathaus, Sitzungsraum 2), dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr vorgestellt.
„Aufgrund der innerhalb der nächsten ein bis zwei Jahre geplanten Konzentration der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vicelin-Schalom Norderstedt auf den Standort Lütjenmoor 13 wird das Grundstück Immenhorst 1-3 größtenteils frei“, heißt es. Und der Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein hat gemeinsam mit der Kirchengemeinde folgendes vor: „Geplant ist ein Seniorenpflegeheim mit circa 86 Einzelzimmern.“
Neues Seniorenheim am Glashütter Damm: Das plant die Kirche in Norderstedt
Die evangelische Kita werde am Standort bleiben, besagt die Planung, die vom kirchlichen Immobilien-Zweig „Bauwerk“ ausgearbeitet wurde. Der Neubau soll dreigeschossig werden, zum Immenhorst mit einer eingerückten Vorfahrt versehen und zur Kita mit einem geschützten Freiraum. „Es ist der Wunsch der Kirchengemeinde, weiterhin am Standort Immenhorst präsent zu sein“, auch das ist vorgesehen.
Im Neubau wird ein Multifunktionsraum integriert, den die Gemeinde nutzen kann. Für Kita und Pflegeeinrichtung soll es ungefähr 30 Fahrzeugstellplätze geben, inklusive „Kiss & Goodbye“-Zone für Familien. Betreiber des Seniorenheims wird die Pflegediakonie sein, also ein Unternehmen des Kirchenkreises.
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Norderstedt: Kirchenkreis setzt auf beschleunigtes Planungsverfahren
Ein Problem gibt es: Für das Gelände gibt es keinen gültigen Bebauungsplan. Ein solcher, und dann vorhabenbezogen und somit in einem normalerweise beschleunigten Ablauf, muss daher von der Politik aufgestellt werden. Bis 2024, so hofft der Kirchenkreis, könnte das Verfahren abgeschlossen sein und der B-Plan rechtskräftig.