Norderstedt. Anders als in Hamburg gibt es keine einheitliche Regelung. Schwierig für Familien, die ein paar Tage wegfahren wollen.

Norderstedt. Günstige Kalender-Situation 2023 für die Arbeitnehmer im Kreis Segeberg: Sowohl der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober als auch der Reformationstag am 31. Oktober fallen auf einen Dienstag. Bedeutet: Schon ein freier Tag an einem der Montage, macht den Kurzurlaub mit der Familie möglich. Wer schulpflichtige Kinder in Norderstedt hat, muss allerdings nicht nur seinen Arbeitgeber um diesen Brückentag bitten, sondern manchmal auch die Schulleitung seiner Kinder. Denn es zeigt sich: Manche Schulen geben Unterricht, andere nicht. Einheitliche Regelung? Fehlanzeige!

Für Familien wird es besonders dann kompliziert, wenn sie Kinder auf verschiedenen Schulen haben. Dass manche Eltern durcheinander kommen, bestätigt Heike Schlesselmann, Leiterin des Coppernicus-Gymnasiums: „Am 2. Oktober haben wir einen ganz normalen Schultag. Allerdings gab es Anfragen von Eltern, die annahmen, wir hätten dann einen Brückentag, weil andere Schule den dann auch hätten“.

In Hamburg gibt es eine einheitliche Regel – in Schleswig-Holstein nicht

Anders in Hamburg: Da ist an allen Hamburger Schulen am 2. Oktober ein Brückentag, also schulfrei. Das regelt die Ferienverordnung des Landes. In Schleswig-Holstein gibt es so eine Regel nicht, und deshalb müssen in Norderstedt die meisten Kinder am 2. Oktober zur Schule kommen. Einheitlich geregelt ist das an den 21 Norderstedter Schulen aber nicht – beispielsweise haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Heidberg an diesem Tag keinen Unterricht.

Noch mal anders ist es am Montag, 30. Oktober. Hier schlägt das Bildungsministerium in Kiel den Schulen im Land vor, einen „Fortbildungstag“ zu machen. Quasi eine Einladung für eine einheitliche Regelung landesweit. Und während sich die Lehrer dann mit Themen wie Digitalisierung beschäftigen, haben die Schüler frei. Einige Schulen in Norderstedt nutzen diese Möglichkeit auch. Und einige bieten für die Kinder dann eine Notbetreuung an – unter anderem die Grundschule Gottfried-Keller-Straße macht das so.

Land schlägt für 30.10. freien Tag vor, auch das regeln Schulen aber unterschiedlich

Doch auch beim „unterrichtsfreien Fortbildungstag“ ist die Planung der Schulen uneinheitlich. So verzichtet beispielsweise die Grundschule Heidberg darauf, andere Schulen ebenfalls. Für Schüler heißt das, dass sie zur Schule kommen müssen. Kleiner Trost: Oft findet, gerade an Grundschulen, nicht das normale Lernprogramm statt. So wird etwa an der Grundschule Lütjenmoor am 2.10. und 30.10. für einen „Winterzauber-Basar“ gebastelt und an der Grundschule Immenhorst findet am 2.10. ein „Lauftag“ statt.

Grund für das Durcheinander ist, dass die Entscheidung über Schulentwicklungstage und bewegliche Ferientage in der jeweiligen Schulkonferenz getroffen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass Schulen in Schleswig-Holstein im Schuljahr 2023/2024 nur einen einzigen beweglichen Ferientag haben – und nicht, wie in den vergangenen Jahren, zwei oder drei. Den einen Tag nutzen viele Schulen aber erst im kommenden Halbjahr, im Februar, Mai oder Juni 2024.

Norderstedter Schulen sollen sich bei Brückentagen absprechen – eigentlich

Heike Schlesselmann, Leiterin des Coppernicus-Gymnasiums. An ihrer Schule ist der 2.10. ein normaler Schultag.
Heike Schlesselmann, Leiterin des Coppernicus-Gymnasiums. An ihrer Schule ist der 2.10. ein normaler Schultag. © FMG | Claas Greite

Dabei sollen sich die Schulen eigentlich absprechen. So wünscht sich das zumindest die Stadtverwaltung. Dazu Ingke Rehfeld, Leiterin der Grundschule Heidberg: „Die Stadt Norderstedt appelliert an die Schulen, sich auf möglichst identische Tage zu einigen – das klappt aber nicht immer“.

Nora Bender von der Grundschule Immenhorst sagt: „Absprachen zwischen den Norderstedter Schulen sind erfahrungsgemäß sehr schwierig. Wir versuchen es jedes Jahr aufs Neue, aber es gelingt nicht immer, da so viele unterschiedliche Interessen schwer unter einen Hut zu kriegen sind.“ Susanne Krentscher, Rektorin der Grundschule Gottfried-Keller-Straße, findet, dass „die Schulentwicklungstage und ebenso die beweglichen Ferientage entsprechend der Bedürfnisse der Schule terminiert werden sollten.“

Absprachen zwischen den Schulen gelingen nicht

Allerdings verlangt die Landesverordnung, bei der Planung „insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen.“ In der Verordnung ist auch die Rede von einer Absprache zwischen benachbarten Schulen.

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Daran scheinen sich Schulen in Norderstedt immerhin zu halten – beispielsweise die Grundschule Lütjenmoor und die angrenzende Willy-Brandt-Schule, bestätigt deren Schulleiter Kai Vogel. Auch im Schulzentrum Süd werden die Brückentage durch einen gemeinsamen Schulkonferenzbeschluss abgesprochen, so Torben Krüger, Schulleiter des Lise-Meitner-Gymnasiums.

Befreiung vom Unterricht als Ausweg aus dem Dilemma?

Doch auch wenn die Kinder auf weiter voneinander entfernte Schulen gehen, muss der Familienurlaub oder das Fußballcamp nicht zwingend ins Wasser fallen. Eltern können es in so einem Fall mit einem Antrag auf Schulbefreiung versuchen.

Davon scheinen aber die wenigsten Familien Gebrauch zu machen. So liegen am Coppernicus-Gymnasium bisher lediglich für zwei Kinder Urlaubsanträge vor. An der OGGS Harksheide-Nord gibt es kein erhöhtes Aufkommen solcher Anträge, heißt es. An der Grundschule Lütjenmoor gab es hingegen einige Bitten um Beurlaubung. „Denen habe ich stattgegeben“, schreibt uns Schulleiterin Angelika Aust.