Norderstedt. Landgericht Hamburg hatte die Bank zu höheren Zahlungen an Geschädigte verurteilt. Dagegen will die Haspa vorgehen.

Die Hamburger Sparkasse wird gegen drei Urteile des Landgerichts Hamburg in Berufung gehen. Das teilte die Bank am Montag mit. Es geht um Schadenersatzzahlungen, die die Haspa drei Geschädigten zahlen soll, deren Schließfächer bei einem Einbruch in die Norderstedter Filiale im Jahr 2021 ausgeräumt wurden. Erst im Juni hatte das Landgericht die Haspa verurteilt, sehr viel mehr Geld zu bezahlen, als sie zunächst wollte. Gegen diese Urteile geht das Geldinstitut nun vor.

„Nach eingehender Analyse der Urteilsbegründung hat die Haspa heute Berufung vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in allen drei Verfahren eingelegt“, heißt es in einer Mitteilung der Bank. Weiter heißt es: „Unsere Kunden sind wie auch die Haspa selbst im August 2021 Opfer von Schwerstkriminellen geworden. Der Verlust unserer Kunden hat auch uns betroffen gemacht, ist aber entgegen der Auffassung der Kammer nicht von der Haspa zu vertreten.“

OLG Hamburg: Schließfach-Raub in Norderstedt – Haspa geht in Berufung

Der Schritt war erwartet worden, die Haspa hatte ihn auch schon bei der Urteilsverkündung angekündigt. Die Bank war am 29. Juni in allen drei Fällen vor dem Landgericht Hamburg unterlegen. Die zuständige Ziviljustizkammer hatte die Haspa dazu verurteilt, den drei Geschädigten jene Werte zu ersetzen, die sich zum Zeitpunkt des Einbruchs in dem jeweiligen Schließfach befanden – zum Teil sind das sechsstellige Summen. Die Haspa wollte aber höchstens 40.000 Euro bezahlen. Dagegen hatten die Geschädigten, die der Buchholzer Rechtsanwalt Jürgen Hennemann vertritt, geklagt.

Der Einbruch vor zwei Jahren war einer der spektakulärsten Fälle dieser Art in jüngerer Zeit. Bisher unbekannte Täter waren zwischen dem 6. und dem 9. August 2021 in Norderstedt-Mitte mit einem Kernbohrer aus einer über der Bankfiliale gelegenen Wohnung in den Tresorraum eingedrungen. Mehr als 600 Schließfächer wurden ausgeräumt. Im Tresorraum befanden sich etwa 1200 Schließfächer.

Haspa wollte höchstens 40.000 Euro zahlen, wie das die Verträge auch vorsahen

Die Hamburger Sparkasse hatte seitdem die rund 600 Geschädigten mit einer Höchstsumme von 40.000 Euro entschädigt, wie das die Vertragsbedingungen auch vorsahen. Viele Geschädigte wollen das aber nicht hinnehmen, zumal in den Schließfächern oft sehr viel höhere Werte lagen. Rechtsanwalt Jürgen Hennemann spricht von einer Gesamtschadenssumme von 40 Millionen Euro, die Haspa beziffert den Schaden auf elf Millionen.

Bei dem Gerichtsstreit, der nun in die nächste Instanz geht, geht es im Kern um die Frage, ob der Schließfachraum im August 2021 ausreichend gesichert war. Die Haspa hat in den vergangenen Jahren immer wieder beteuert, Systeme wie der verbaute Bewegungsmelder seien auf dem neuesten Stand der Technik gewesen.

Sicherungssysteme waren nicht gut genug – zu dem Schluss kam das Landgericht

Die Ziviljustizkammer des Landgerichts kam allerdings zu einer ganz anderen Ansicht. Die Bank habe sich gegenüber ihren Kunden einer „Pflichtverletzung“ schuldig gemacht, sagte Christoph Ruholl bei der Urteilsverkündung. Die Bank habe die Pflicht gegenüber ihren Kunden gehabt, den „anerkannten, sich fortentwickelnden Sicherheitsstandard zu berücksichtigen“, so Richter Christoph Ruholl in seiner Urteilsbegründung. Dem sei sie aber „nicht gefolgt“. Deshalb sei die Begrenzung auf 40.000 Euro Haftungssumme ungültig.

Die Haspa blieb auch nach dem Urteil auf ihrer Sicht der Dinge. Und so heißt es auch in der Mitteilung vom Montag: Der für uns nicht nachvollziehbare Vorwurf, dass die in der Filiale verbaute Sicherheitstechnik nicht ausreichend gewesen sei, ist einer der Hauptgründe für unsere Berufungen. Bei dem verbauten Bewegungsmelder handelt es sich um ein Produkt der höchsten Sicherheitsklasse mit einer zum Tatzeitpunkt anerkannten VdS-Zertifizierung. Hochwertigere Zulassungen sind weder in Deutschland noch im europäischen Raum bekannt.“

Es bleibt abzuwarten, wie nun das Hanseatische Oberlandesgerichts diese Dinge sieht. Sicher ist, dass viele jener 600 geschädigten Haspa-Kunden den Fortgang des Verfahrens mit Interesse verfolgen werden. Zahlreiche Kunden, die mit den bezahlten 40.000 Euro nicht zufrieden sind, könnten dem Beispiel der drei ersten Kläger folgen. Unterliegt die Haspa auch vor dem OLG, würden auf sie wohl Millionenzahlungen zukommen.