Norderstedt. Die Zahl der Gewalt- und Eigentumsdelikte ist in Norderstedt weiterhin hoch. Diese Rechte haben Beamte bei einer Kontrolle.
Die Polizei darf in den U-Bahnhöfen Norderstedt-Mitte und Garstedt und den beiden Busbahnhöfen weiter verschärft kontrollieren. Das Polizeirevier hat bereits vor Jahren wegen der hohen Kriminalität für diese Orte und die angrenzenden Straßenzüge sogenannte Kontrollbereiche angeordnet und die Anordnung ein weiteres Mal, diesmal bis zum 30. September, verlängert.
Mit dieser Regelung haben Polizisten weitergehende Rechte bei Identitätsfeststellungen und körperlichen Durchsuchungen. „Hintergrund der Anordnung ist die in diesen Bereichen im Vergleich zum übrigen Stadtgebiet überproportional hohe Kriminalität“, teilte die Polizeidirektion mit.
Norderstedt: Brennpunkte – Hier darf die Polizei verstärkt kontrollieren
In Norderstedt-Mitte und Garstedt verzeichnet die Polizei immer wieder Gewaltdelikte, die überwiegend von Jugendlichen oder Heranwachsenden begangen werden. Dazu zählen zum Beispiel Raubüberfälle. Außerdem ist die Zahl der Eigentumsdelikte wie Laden-, Taschen- oder Fahrraddiebstähle hoch.
Zu einem besonders schweren Fall kam es im August 2022, als ein polizeibekannter 17-Jähriger am Busbahnhof Garstedt einen 26 Jahre alten Norderstedter ohne erkennbaren Grund beinahe zu Tode geprügelt hat. Der Täter wurde festgenommen, das Opfer musste stationär im Krankenhaus behandelt werden. Nach der Attacke hatte die Polizei ihre Präsenz am Tatort verstärkt.
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Die Polizei erhofft sich von den erweiterten Kontrollmöglichkeiten einen Rückgang der Straftaten sowie die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung. „Aus Sicht der Landespolizei hat sich die Ausweisung von Kontrollbereichen bewährt, um früh, konsequent und proaktiv polizeiliche Kontrollmaßnahmen durchführen und somit örtlich eng begrenzte Kriminalitäts- oder Gefahrenlagen wirksam begegnen zu können“, teilte die Polizeidirektion mit.