Norderstedt. Verkehrsausschuss: Stadt Norderstedt soll selbst entscheiden dürfen, wie schnell innerorts gefahren wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat der Stadtvertretung empfohlen, dass die Stadt Norderstedt sich der Tempo-30-Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ anschließt.
Die Entscheidung fiel mit sieben Ja- gegen sechs Nein-Stimmen denkbar knapp aus. Für den Beitritt stimmten SPD, Grüne, Freie Wähler und Die Linke, dagegen CDU, Wir in Norderstedt und die FDP. Über den Beitritt zur bundesweiten Initiative muss nun die Stadtvertretung in ihrer nächsten Sitzung entscheiden.
Norderstedt: Tempo-30-Initiative – Denkbar knappes Votum für den Beitritt
Vertreter des Naturschutzbundes (Nabu) und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hatten sich zuvor mit entsprechenden Eingaben an die Stadtvertreter gewandt und die Stadt zum Beitritt aufgefordert. Die kommunale Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ wurde im Juli 2021 von den Städten Freiburg im Breisgau, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster und Ulm gegründet.
Sie fordert den Bund auf, „umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten“.
Bad Segeberg ist schon Teil der kommunalen Bewegung
276 Städte und Gemeinden in Deutschland haben sich der Initiative mittlerweile angeschlossen. In Schleswig-Holstein sind dies Flensburg, Kiel, Schwentinental, Meldorf, Fargau-Pratjau, Klein-Gadebrügge, Ahrensburg, Plön und seit Juni 2022 auch die Kreisstadt Bad Segeberg.
Bundesgesetzliche Regelungen verhindern es derzeit, dass Städte in ihren Stadtgrenzen in Eigenregie über Tempo-30-Zonen bestimmen dürfen. Konkret geht es um den umstrittenen Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
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Er erlaubt eine Umgestaltung des Straßenraums nur dann, wenn die Kommunen eine konkrete Gefährdung nachweisen können – etwa für den Radverkehr oder andere Verkehrsteilnehmer.