Bad Bramstedt. Kommunalaufsicht hält eine Abstimmung für rechtswidrig. Auch die Stadtverordnetenversammlung lehnt den Entscheid ab.

Das Bürgerbegehren zum Bramstedter Wohnprojekt Auenland-Quartier ist vom Tisch. Die Kommunalaufsicht des Kreises Segeberg hat das Verfahren für unzulässig erklärt. Damit wird es zu keiner Abstimmung über das Wohngebiet kommen, obwohl die Initiative bereits 1600 Unterschriften gesammelt und im Rathaus abgegeben hat.

Bad Bramstedt: Wohngebiet der Deutschen Habitat wird deutlich kleiner

Anlass für die Entscheidung der Juristen ist der Beschluss der politischen Gremien, das Auenland-Quartier nicht in der bisherigen Dimension weiter zu planen. Dafür hatte die Stadt den sogenannten Aufstellungsbeschluss zurückgenommen. Somit entfielen die Pläne, gegen die sich das Bürgerbegehren richtete.

Nach den neuen Plänen soll das Quartier im Südosten der Stadt nur noch halb so groß werden wie ursprünglich vorgesehen. Erste Pläne waren von bis zu 2000 Menschen in 700 Wohneinheiten ausgegangen, die der Investor Deutsche Habitat bauen wollte.

Bramstedts Bürgermeisterin Verena Jeske fordert Rechtssicherheit

In ihrer jüngsten Sitzung hat auch die Stadtverordnetenversammlung mit klarer Mehrheit abgelehnt, die Bramstedter über das Wohnquartier abstimmen zu lassen. Bürgermeisterin Verena Jeske hatte die Sondersitzung gefordert, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nur die CDU stimmte gegen den Vorschlag.