Kreis Segeberg. Verunsichert kamen 150 Grundeigentümer zum Infoabend des Landes nach Bad Segeberg – sie gingen beruhigt wieder nach Hause.

90.194 Grundstücksbesitzer gibt es im Kreis Segeberg – und bei vielen von ihnen sorgt die elektronische Grundsteuererklärung für Verunsicherung. Die Zeit drängt: Bis Ende Oktober muss die Erklärung online abgeben werden. Das Finanzministerium hat deswegen eine Reihe von 15 Informationsveranstaltungen im ganzen Land aufgelegt, bei denen die Erklärung erklärt wird.

In Bad Segeberg kamen jetzt 150 angemeldete Immobilienbesitzer im großen Saal der Kassenärztlichen Vereinigung zum Nachsitzen zusammen. Sie kamen aus dem ganzen Kreis Segeberg und sogar aus Stormarn und Lübeck. Christian Saftig vom Finanzministerium und Jens Drapp vom Finanzamt Bad Segeberg beantworten jede Frage ausführlich – auch wenn sie mehrmals gestellt wurde.

Grundsteuer: Finanzbeamte sorgten für zufriedene Grundstücksbesitzer

150 Grundstücksbesitzer verfolgten die Info-Veranstaltung der Finanzbehörden im großen Saal der Kassenärztlichen Vereinigung in Bad Segeberg.
150 Grundstücksbesitzer verfolgten die Info-Veranstaltung der Finanzbehörden im großen Saal der Kassenärztlichen Vereinigung in Bad Segeberg. © Burkhard Fuchs

Und das wirkte: Hinterher waren viele der Grundstücksbesitzer wirklich schlauer und sie gingen überwiegend zufrieden nach Hause. Petra Janys aus Reinfeld zum Beispiel. „Das haben die super erklärt und sehr bürgerfreundlich gemacht“, lobte die Frau, die mit einer Erbengemeinschaft für ein Zwei-Familienhaus die vielen Angaben zur Grundsteuererklärung abgeben muss. „Sie waren sehr kompetent und geduldig. Mich hat das an einen Elternabend in der Schule erinnert, wo einige auch immer fünfmal das Gleiche fragen.“

Möglicherweise haben die 90.194 Grundbesitzer sogar noch ein paar Monate länger Zeit, diese Erklärung abzugeben. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat den Ländern ja zur Fristverlängerung geraten. Das erscheint auch dringend notwendig zu sein. Bis jetzt hat erst ein gutes Drittel diese Steuererklärung abgegeben, teilt Finanzministeriumssprecherin Kathrin Mansfeld mit. Landesweit sind es sogar nur 31,2 Prozent der 1,3 Millionen zu veranlagenden Immobilien. Die Finanzbeamten Saftig und Drapp gehen auch nach wie vor von einer Frist bis zum 31. Oktober aus.

Der Finanzbeamte macht die Erklärungen seiner Verwandten und Nachbarn

Am Beispiel eines Reihenhauses, das wie ein Einfamilienhaus in der Grundsteuererklärung bewertet wird, ging der Finanzbeamte Drapp Schritt für Schritt die einzelnen Punkte durch, die es in den Formularen auszufüllen gilt.

Jede Seite und Eintragung wurde dabei auf einem großen Bildschirm so dargestellt, dass es jeder genau verfolgen und mitschreiben konnte. „Ich habe mit meinem Handy Fotos von den Screenshots gemacht“, sagt Michael Löding aus Oering. So könne er nun seine Angaben anhand dieser Beispiele gut vergleichen und genau nachverfolgen, was er eintragen muss.

Die Grundsteuererklärung kann auch auf Papier gemacht werden

Michael Löding aus Oering: „Das war eine gute, aufschlussreiche Veranstaltung der Finanzbehörden. Ich habe mir die Screenshots abfotografiert, damit ich weiß, wie ich die Formulare ausfüllen soll.
Michael Löding aus Oering: „Das war eine gute, aufschlussreiche Veranstaltung der Finanzbehörden. Ich habe mir die Screenshots abfotografiert, damit ich weiß, wie ich die Formulare ausfüllen soll. © Burkhard Fuchs

Eine große Sorge nahm Drapp den vielen überwiegend etwas älteren Grundstücksbesitzer im Saal gleich am Anfang ab: „Sie müssen die Grundsteuererklärung nicht elektronisch mit dem Elster-Programm der Finanzbehörden abgeben. Schriftliche Erklärungen auf Papierformularen akzeptieren wir auch!“

Die Elektronische Steuererklärung (Elster) böte allerdings den Vorteil, dass die Angaben gespeichert und für weitere Erklärungen übertragen werden könnten, ohne dass sie erneut eingetragen werden müssten. Wer dabei kompetente Hilfe von Internet-affinen Verwandten und Bekannten in Anspruch nehmen möchte, könnte auch diese nutzen. „Ich habe die Grundsteuererklärung auch für meine Eltern und deren Nachbarn gemacht“, sagte Drapp. Woraufhin jemand aus dem Saal ihm zurief: „Ich bin auch Nachbar.“ Alle lachten.

Praktische Tipps zum Mitschreiben auf der Leinwand

So locker ging es fast die ganzen zwei Stunden der Info-Veranstaltung in Segeberg zu. Wer nicht sofort die Grundbucheintragung oder den Kaufvertrag für sein Grundstück parat habe, finde fast alle Daten im Internet, erklärte der Finanzbeamte Drapp. Auf der Seite der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de) sind die Bodenrichtwerte aufzurufen, auf der die Nutzer auch die Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstück ihres Grundstücks finden könnten.

Die verlangte zehnstellige Steuernummer, die für den Kreis Segeberg mit 71 beginnt, steht auf dem aktuellen Anschreiben der Finanzbehörde oder ist früheren Grundsteuerbescheiden zu entnehmen. Auf die Angabe des Grundbuchblattes für ihre Immobilie oder die Steuer- und Identifikationsnummer der Eigentümer könnte verzichtet werden, falls diese nicht zur Hand seien, sagte der Finanzbeamte. Sie erleichtere ihnen nur die Arbeit.

Auf eine paar Quadratmeter mehr oder weniger kommt es nicht an

Somit müssten die Grundstücksbesitzer darauf achten, dass sie außer dem Hauptvordruck der Feststellungserklärung auch eine Anlage für das Grundstück in Elster herunterluden oder als Formular ausfüllten. Im Hauptvordruck sind neben der Steuernummer für die Immobile, die Lage, Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstück sowie die Eigentumsverhältnisse einzutragen.

Diese können bei Eigentumswohnungen oder Reihenhäusern, bei denen sich mehrere Eigentümer Grundstücksflächen wie Garagen oder Gemeinflächen teilten, aus einem Bruchteil bestehen, erläuterte der Finanzbeamte. Dieser sei dann mit Zähler und Nenner einzutragen. Die Angabe finde sich meist im Kaufvertrag. Das elektronische System würde dann automatisch die gesamte Grundstücksfläche aufaddieren, sofern es sich um mehrere Areale mit unterschiedlichen Anteilen handele.

Grundsteuer: Nicht auf Fristverlängerung warten, sondern gleich erledigen

In der Anlage zum bebauten Grundstück sind dann noch die Angaben zum Baujahr der Immobile (das Jahr der Fertigstellung) sowie die Wohnfläche anzugeben. Diese könnte ebenfalls dem Kaufvertrag oder Exposés entnommen und auch geschätzt werden, erklärte Drapp. Auf ein paar Quadratmeter käme es nicht an. Kellerräume, Abstellkammern, Bodenflächen, Garagen und alles, was eine Höhe von weniger als einem Meter habe, zählen nicht mit. Flächen von Balkonen und Terrassen sind zu einem Viertel, Wintergärten bis zu einer Höhe von zwei Metern zur Hälfte anzurechnen.

Rainer Bartels aus Bad Segeberg, der neben seinem Einfamilienhaus auch noch für einen wirtschaftlichen Betrieb in einem Mehrfamilienhaus die Angaben machen müsse, war zufrieden mit dem Abend. „Das war eine gute Veranstaltung. Viele meiner Fragen sind dort geklärt worden“, sagt Bartels. Und Michael Löding aus Oering, der sich ein Vierfamilienhaus mit weiteren Eigentümern teilt, empfand die Info-Veranstaltung als „sehr aufschlussreich“. Er werde nun aber nicht etwa die Fristverlängerung abwarten, sagt er. „Ich werde das jetzt bald machen, solange das noch frisch im Gedächtnis ist.“