Kreis Segeberg/Ammersbek. Schleswig-Holsteinisches Landesamt informiert über richtiges Verhalten. Gesetze sollen Gefährdung von Wildtieren und Pflanzen verhindern.
Hunde müssen im Wald, in Naturschutzgebieten und auf Deichen in Schleswig-Holstein immer an der Leine sein. Da offenbar nicht alle Tierbesitzer die entsprechenden Gesetze kennen oder akzeptieren wollen, hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) jetzt das Faltblatt „Mit Hunden in der Landschaft“ herausgegeben. Darin informiert die Behörde, die dem Umweltministerium angegliedert ist, über richtiges Verhalten in der Natur.
Hunde könnten Gefahr für kleine Kinder darstellen
„Gerade in der Brut- und Setzzeit, die noch bis in den Juni andauert, können freilaufende Hunde in der Landschaft großen Schaden anrichten“, sagt eine LLUR-Sprecherin. Rehkitze, junge Hasen und Frischlinge werden aufgestöbert, brütende Vögel vorübergehend von ihren Nestern vertrieben und trächtige Tiere gestresst. Die Hunde selbst begeben sich in Gefahr, können beispielsweise an Wildschweine oder Mutterkühe geraten, in Fuchs- oder Dachsbauten stecken bleiben oder – im äußersten Fall – von Jägern erschossen werden.
„Nicht nur Wildtiere, sondern auch viele Menschen haben Angst vor frei auf sie zu laufenden Hunden“, steht im Flyer. Jogger und Radfahrer schätzten es gar nicht, wenn die Vierbeiner sie verfolgen. Und wenn sie ihnen vor die Füße oder das Rad laufen, sind Unfälle programmiert. Bei kleinen Kindern, die unabsichtlich falsch reagierten, könnten auch gut erzogene Hunde zuschnappen.
Auch in Stormarn gibt es vielerorts Auslauf- und Freilaufflächen
Das neue Faltblatt erläutert, was auch über die Brut- und Setzzeit hinaus zu beachten ist. Beispielsweise verlieren Zugvögel durch das Aufschrecken wertvolle Energiereserven. Schon eine kleine Menge an Hundekot kann auf nährstoffarmen Böden auf Dauer die Lebensgrundlage seltener Pflanzenarten zerstören. Informationen über die gesetzlichen Grundlagen und spezielle Angebote für Hundehalter runden die Broschüre ab.
Auch in Stormarn gibt es vielerorts Auslauf- und Freilaufflächen für Hunde. Hinzu kommen in Schleswig-Holstein mehr als ein Dutzend Hundewälder. In den eingezäunten Bereichen können sich Labrador, Retriever und Co ohne Leine austoben. Eine etwa 1,2 Hektar große Fläche liegt in Tangstedt am Glashütter Weg. Die Übersicht „Hundewälder in den Landesforsten“ ist auf www.forst-sh.de unter „Downloads/Service“ zu finden. Das Faltblatt enthält einen QR-Code, der direkt zur Liste führt.
Nabu Ammersbek sieht im Naturschutzgebiet Verstöße
Wie unterschiedlich Hundehalter reagieren, hat die Ammerbeker Ortsgruppe im Naturschutzbund Deutschland (Nabu) feststellen müssen. Sie betreut das kleine schleswig-holsteinische Naturschutzgebiet Heidkoppelmoor, das an das neue Hamburger Naturschutzgebiet Duvenwischen anschließt. Auch in diesen Naherholungsgebieten sind in Zeiten der Corona-Restriktionen besonders viele Menschen unterwegs.
Nabu-Mitglieder verteilten in dem Wald an der Lottbek das Faltblatt „Mit Hunden in der Landschaft“, um auf die Naturschutzregeln hinzuweisen. Dabei trugen sie nicht nur Mundschutz, sondern hatten auch Grillzangen dabei: So konnte der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 Meter bei der Übergabe eingehalten werden.
Etliche Hundehalter hätten die Informationen lächelnd entgegengenommen. „Allerdings nur die, die ihren Hund wie vorgeschrieben an der Leine hatten“, sagt eine Nabu-Sprecherin. Die anderen seien auffällig schnell davongelaufen. Ihr Fazit: „Es liegt also wohl doch nicht am Informationsdefizit.“
Bestellung und Download: Der Flyer kann kostenlos per E-Mail (broschueren@llur.landsh.de) oder Post (LLUR SH, z.H. ÖA 6, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek) angefordert werden. Er ist zudem unter www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/bis_faltblaetter/mit_hunden_in_der_landschaft.pdf verfügbar.
Fünf Regeln für Tierhalter:
1. Führen Sie Ihren Hund an der kurzen Leine, auch wenn er zuverlässig abrufbar ist. Dies ist vor allem in Naturschutzgebieten, im Nationalpark Wattenmeer, im Wald und auf Deichen ganz besonders wichtig und per Gesetz vorgeschrieben.
2. Bleiben Sie mit dem Hund auf den Wegen und respektieren Sie die Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen.
3. Seien Sie umsichtig im Umgang mit anderen Menschen und fremden Hunden.
4. Benutzen Sie Hundekotbeutel, die Sie in Mülleimern oder zu Hause entsorgen. Werfen Sie die Beutel nicht ins Gelände.
5. Bitte beachten Sie, dass das Freilaufenlassen von Hunden in den oben genannten Gebieten sowie das Hinterlassen von Hundekot im Gelände Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Bußgeldern belegt werden können.