Norderstedt. Wie konnten Armbanduhren und Tablets unbemerkt aus einem Lager abtransportiert werden? Diese Frage soll das Schöffengericht klären.

In dem Prozess um gestohlene Armanduhren und Tablets im Gesamtwert von rund 500.000 Euro kommt jetzt die eigentliche Tat zur Sprache. Wie es den Angeklagten gelungen ist, palettenweise Tablets und Armbanduhren unbemerkt aus einem Lager in Norderstedt zu schaffen? Dazu will das Schöffengericht Norderstedt eine Antwort finden. Bisher wurden mehrere Angeklagte wegen Hehlerei verurteilt, ab heute müssen sich die mutmaßlichen Drahtzieher wegen Diebstahls verantworten.

Im bisherigen Prozessverlauf hatte das Gericht vier geständige Angeklagte bereits wegen vorsätzlicher Hehlerei zu Bewährungsstrafen zwischen neun und 18 Monaten verurteilt. Anlässlich der Vermögensabschöpfung werden von den Angeklagten insgesamt 23.600 Euro einbezogen. Die Beträge gehen an die Geschädigten. Eine Frau wurde gegen Zahlung einer Geldstrafe freigesprochen. Ein weiterer Angeklagter erhielt mit einer Verwarnung die mildeste Strafe, die ein Gericht verhängen kann. Eine Verwarnung erscheint nicht im Strafregister. Darum hatte der Angeklagte ausdrücklich gebeten. Allerdings hat er eine Geldstrafe von 7800 Euro zu zahlen und muss zudem 3000 Euro an die Landeskasse überweisen. Zusätzlich hat der Verurteilte anlässlich des sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs noch 4200 Euro an den Geschädigten zu zahlen.

Laut Staatsanwaltschaft haben die Angeklagten im Oktober 2014 palettenweise Armanduhren im Gesamtwert von 420.000 Euro sowie 900 Tablets im Wert von 74.000 Euro aus dem Lager eines Logistikunternehmens in Norderstedt geschafft. Den Gesamtwert des Diebesguts bezifferte die Ermittlungsbehörde auf 500.000 Euro.

Der Prozess wird am heutigen Donnerstag in Saal F des Norderstedter Amtsgerichts fortgesetzt. Beginn: 10 Uhr. Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt.