Norderstedt. Der Wiederholungstäter versuchte mehrfach, hochwertige Waren zu stehlen. Außerdem setzte er sich ohne Führerschein hinters Lenkrad.

Der Filialleiter eines Schuhgeschäftes in Henstedt-Ulzburg traute seinen Augen nicht, als ihm in einem Baumarkt ein Mann entgegenkam. „Der Mann trug dieselben Klamotten wie bei seinen Diebstählen in unseren Geschäft“, erinnerte sich der 47-Jährige als Zeuge vor dem Amtsgericht Norderstedt. Der Kunde, den er wiedererkannte, hatte im Schuhladen an zwei Tagen nacheinander fünf hochwertige Damenstiefel aus dem Laden geschmuggelt. „Das Leder ist weich. Da kann man die Schuhe zusammendrücken und leicht unter einem Anorak verstecken“, sagte der Filialleiter.

Das gestohlene exklusive Schuhwerk aus Australien kostete im Laden 1100 Euro und war mit Sicherungsetiketten versehen. Die seien nach Aussage des Filialleiters aber „relativ leicht“ mit einem starken Magneten zu lösen. Im selben Geschäft hatte der Mann ein paar Tage zuvor versucht, eine Lederhandtasche zu stehlen – was aufmerksame Verkäufer aber verhinderten. Auch der Schuhdiebstahl war erfolglos. Die Videobänder dokumentierten juristisch einwandfrei die Straftat.

Auch ein weiterer Diebstahl, diesmal in einem Baumarkt in Kaltenkirchen, wurde ihm nachgewiesen. Dort hatte der Angeklagte seinen Wagen im Außenbereich eines Baumarktes geparkt, um neben anderem LED-Strahler und teures Motoröl in den Kofferraum zu packen. Bilder einer Videokamera überführten ihn. Ebenfalls in Kaltenkirchen machte der Angeklagte wenige Tage später lange Finger. In einem großen Bekleidungshaus wollte er eine Leder­jacke sowie einen Edel-Anzug ohne Kassen­stopp mitnehmen. Wieder half der Videobeweis, außerdem die Zeugenaussage eines Detektivs.

Zusätzlich wurde dem Angeklagten vorgeworfen, mehrmals ohne Führerschein unterwegs gewesen zu sein. Bei einer Polizeikontrolle in Henstedt-Ulzburg konnte er nur den Führerschein aus seiner Heimat Georgien vorzeigen. „Der Mann ist auffallend aggressiv aufgetreten“, erinnerte sich der Beamte.

Die Verhandlung konnte der Mann nur mittels Dolmetscher verfolgen. Obwohl der gebürtige Georgier seit 17 Jahren in Deutschland lebt, beherrscht er Deutsch nur mangelhaft. Zu Prozessbeginn ließ der 49-Jährige übersetzen, dass er erst einmal nur zuhören wolle. Später verweigerte er die Aussage, am Schluss bedauerte er jedoch seine Taten. Der Mann mit Glatze und Drei-Tage-Bart hangelte sich jahrelang mit Gelegen­heitsjobs von Monat zu Monat. Jetzt ist er arbeitslos und bezieht Sozial­hilfe. Nach eigenen Angaben hat er in seiner Heimat 80.000 Euro Schulden.

Beim Vorstrafenregister staunte Amtsrichter Matthias Lohmann über die „Deliktbiografie“ des Angeklagten – zu einem Großteil Verurteilungen wegen Diebstahls. Der Verhandlung folgte der Angeklagte wie unbeteiligt. Der Urteilsspruch schockte ihn allerdings sichtbar. Er muss wegen besonders schweren Diebstahls sowie zweimal Fahren ohne Führerschein für 14 Monate ins Gefängnis.