Norderstedt . Oberbürgermeisterin Elke Christina Roedergreift durch: Tagsüber gilt auf der Poppenbütteler Straße jetzt wieder Tempo 50.
Oberbürgermeisterin Elke Christina Roeder macht klar, dass sie nicht lange fackelt, wenn etwas in der Stadt keinen Sinn macht – oder die Probleme den Nutzen überwiegen.
Da kündigte die SPD-Fraktion in der vergangenen Woche an, die Sinnhaftigkeit von Tempo 30 tagsüber auf der Poppenbütteler Straße infrage stellen zu wollen, und das Abendblatt berichtete am Sonnabend darüber – und über die Tatsache, dass der Landesbetrieb Verkehr die Beschilderung der Geschwindigkeitsbegrenzung dort als zu klein und zu wenig reflektierend und damit möglicherweise als rechtswidrig einstuft.
Und die neue Oberbürgermeisterin? Fuhr gleich am Wochenende zum umstrittenen Straßenabschnitt mit der Blitzanlage, ließ einen Mitarbeiter des Betriebsamtes die zu kleinen alten ab- und die rechtskonformen neuen Tempo-30-Schilder aufhängen und räumte so ein seit Monaten umstrittenes Thema im Handumdrehen ab.
Nun darf tagsüber also wieder Tempo 50 gefahren werden auf der Poppenbütteler Straße zwischen Lindenweg und Glashütter Damm, und nur nachts zwischen 22 und 6 Uhr gilt Tempo 30, damit die Anwohner ihre Ruhe haben.
Roeder hatte ja angekündigt, dass sie sich in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit alle Blitzgeräte und Tempo-30-Zonen in der Stadt anschauen werden. Und wenn darunter welche sind, deren Sinn sie nicht versteht, dann kommen sie weg.
„Wir haben Tempo 30 tagsüber auf der Poppenbütteler Straße seit August 2017 als Test eingeführt – und nun festgestellt, dass sich die gewünschten Lärmschutzeffekte nicht eingestellt haben – im Gegenteil“, sagt Oberbürgermeisterin Roeder. Die Temporeduzierung hätte zu Staubildung und zu lärmintensivem Stop-and-go-Verkehr auf der viel befahrenen Straße (bis zu 18.000 Autos am Tag) geführt. „Außerdem haben sich die Bürger heftig über diese Regelung beschwert – in der Gesamtschau galt es für uns, den Lärmschutz und diese anderen Effekte gegeneinander abzuwägen.“
Nicht falsch verstehen: Oberbürgermeisterin Roeder will sich mit der Entscheidung nicht gegen den beschlossenen Lärmaktionsplan stellen. Und auch die Kontrolle der stationären Blitzanlagen in der Stadt will sie nicht als eine Absage an die unter ihrem Vorgänger Hans-Joachim Grote eingeführte, konsequente Überwachung und Ahndung des fließenden Verkehrs missverstanden sehen. Angesichts von 88.000 geblitzten Geschwindigkeits- und Rotlichtsündern im vergangenen Jahr gibt es dazu auch keine Grundlage. Durchschnittlich 240 Verstöße täglich, 7334 monatlich – die Fallzahl bleibt unverändert groß und der verkehrserzieherische Effekt des Blitzens klein. „Die Bilanz ist erschreckend und zeigt, wie wichtig es ist, dass wir weiterhin blitzen. Aber die Regelung muss sinnhaft und für die Bürger verständlich sein“, sagt Roeder.
Und dazu gehören auch deutlich sichtbare Schilder. Roeder ließ die von LBV und Polizei kritisierten Schilder abräumen und durch große Tempo-30-Schilder ersetzen. Nicht nur an der Poppenbütteler Straße, sondern auch an der Ochsenzoller Straße und an der Tangstedter Landstraße, wo ebenfalls nachts Tempo 30 gilt. Man wolle den Verkehrsteilnehmern eine „verbesserte Erkennbarkeit“ bieten, heißt es.
Was man ihnen auf jeden Fall nicht bieten will, ist ein Argument, sich gegen Knöllchen aus der Vergangenheit vor Gericht zu wehren. „Die alten Schilder waren rechtlich einwandfrei. Grundsätzlich können Autofahrer sich gegen Knöllchen wehren. Aber mit dem Hinweis auf zu kleine Schilder werden sie vor Gericht keinen Erfolg haben“, sagt Roeder.
Mit dieser rechtlichen Einschätzung dürfte das Rathaus richtig liegen. „Es gilt bei diesen Fragen grundsätzlich der Sichtbarkeitsgrundsatz“, sagt Hans Pieper, Sprecher des ADAC Hansa in Hamburg. Sinngemäß bedeutet das: Ein Verkehrsschild muss so gestaltet und aufgestellt sein, dass es für einen durchschnittlichen Autofahrer erkennbar ist. Selbst mit den alten Schildern auf der Poppenbütteler Straße dürfte dieser Grundsatz erfüllt sein. „Das Verkehrsrecht ist ein weites Feld. Aber mit dem Argument zu kleiner Schilder dürfte man vor Gericht so gut wie keine Chance haben, sich gegen ein Knöllchen zu wehren“, sagt auch Hans Pieper.
Übrigens: Auf der Poppenbütteler Straße wurde während der halbjährigen Testphase tagsüber nicht ein einziger Autofahrer geblitzt. Nicht etwa, weil die Autofahrer sich brav ans Tempolimit hielten. Sondern weil das Blitzgerät tagsüber gar nicht scharf gestellt war und lediglich Geschwindigkeiten gemessen hat.