Norderstedt. Angeklagter zahlt den während einer Rangelei entstandenen Schaden in der Diskothek Joy und wird vom Amtsgericht freigesprochen.
Tatort war eine Diskothek in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg, die im englischen Namen eigentlich Freude (Joy) verspricht. Da segelte morgens um 4 Uhr ein Partygast rücklings auf einen Glastisch. Dabei zerlegte sich der Tisch in seine Einzelteile, auch ein paar Stühle sollen zu Bruch gegangen sein. Dies ermittelte die Staatsanwaltschaft, die den Partywütigen wegen Sachbeschädigung vor dem Amtsgericht Norderstedt anklagte. Entstandener Schaden: 300 Euro.
Auch in diesem Fall spielte der Alkohol mal wieder eine nicht unerhebliche Rolle. Eine junge Frau feierte im vorigen März Geburtstag und lud deshalb eine Clique von sechs Freunden zu sich ein. „Alle waren launig und fröhlich, und alle tranken reichlich“, erinnerte sich die 21-Jährige als Zeugin über den Beginn einer langen Nacht. Die ging in der Diskothek weiter, wo die Auszubildende extra eine Lounge für ihre Gäste gemietet hatte. Wer eine Lounge bucht, erhält exklusiv eine Drei-Liter-Flasche Barcardi, und die blieb dem Partyvolk auch nicht lange unbemerkt.
Wenn die Altersgruppe um Mitte 20 herum feiert, ist der Beziehungsstatus zum anderen Geschlecht ein Dauerthema. Deshalb gerieten sich wegen einer jungen Frau zwei Partygäste in die Haare. Es kam zu einer Rangelei, in dessen Verlauf einer der jungen Männer rückwärts auf einen Tisch aus Sicherheitsglas stürzte. „Es war nicht meine Absicht, etwas kaputt zu machen“, erklärte der schmächtige Angeklagte. „Wir haben uns“, so sein damaliger Kontrahent, „nur ein klein wenig geschubst.“ Der breitschultrige Lagerist: „Wir hatten beide gewaltig einen im Tee und wankten nur noch durch die Gegend“.
Mehrere Monate nach dem Vorfall erhielt der Angeklagte von der Diskothek eine Rechnung über 450 Euro. In der Zwischenzeit hatte er auch einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung erhalten und deshalb juristischen Beistand gesucht. Die Anwältin berechnete für ihn und seinen damaligen Kontrahenten eine Schadensrückzahlung von jeweils 167 Euro. Diese Beträge sind bereits an die Diskothek überwiesen worden.
Als letzter Zeuge legte der Geschäftsführer und Hauptgesellschafter der Diskothek einen souveränen Auftritt hin. „Für mich ist die Sache abgehakt“, betonte der gerade einmal 23 Jahre alte Gastronom. Ihm sei nur in Erinnerung geblieben, dass nach der Feier in der Lounge eine „schwere Reinigung“ nötig geworden war, weil inklusive der Ledersofas alles „schlimm verklebt“ war. Anders als behauptet, seien Stühle aber nicht kaputt gegangen, korrigierte der Zeuge den Anklagevorwurf.
Nach dieser Beweisaufnahme blieb dem Staatsanwalt schließlich nichts anderes übrig, als für den Angeklagten einen Freispruch zu beantragen. Dieser Forderung schloss sich Amtsrichter Jan-Willem Buchert an. Ein Vorsatz, so seine kurze Begründung, ist dem Angeklagten nicht nachzuweisen.