Norderstedt . Angeklagter gibt 24 der vorgeworfenen 54 Taten zu und wird vom Amtsgericht Norderstedt zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Wer in der Firma Geld unterschlägt, dabei ertappt wird und in der Chefetage ein Schuldanerkenntnis unterschreibt, kann im folgenden Strafprozess zwar die Anklage abstreiten – aber eine erfolgversprechende Verteidigungstaktik sieht sicherlich anders aus. Deshalb stand Sigurd K. (Name von der Redaktion geändert) am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht in Norderstedt mit dem Rücken zur Wand.

Dem 28-Jährigen war vorgeworfen worden, als Paketbote der Post-Tochter DHL im Raum Kaltenkirchen 54 Nachnahmesendungen zwar zugestellt, die Geldbeträge aber in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Bis zu seinem Rauswurf im vorigen März unterschlug er laut Anklage 8700 Euro.

Zu Prozessbeginn hatte der DHL-Sicherheitsexperte dem Gericht und der Staatsanwaltschaft die Täterschaft dank der EDV-Erfassung eindeutig nachgewiesen. Am zweiten Verhandlungstag zeigte sich dann der einstige Chef von Sigurd K. menschlich von seinem gefeuerten Ex-Mitarbeiter enttäuscht. „Ich hätte nie gedacht, dass er so etwas machen würde“, meinte der Leiter des DHL-Depots Neumünster als Zeuge.

Motiv sei seine private Geldnot gewesen

Innerhalb einer Stunde gab es für Sigurd K. das Schuldeingeständnis, die fristlose Kündigung und das Hausverbot. Danach habe er sich „unter Tränen und in aller Form“ bei ihm für seine Fehlgriffe entschuldigt. Motiv sei seine private Geldnot gewesen.

Für den Beschuldigten war die Beweislage erdrückend. Deshalb unternahm der Amtsrichter mehrere Versuche, von Sigurd K. den Widerruf seines Widerrufes zu erreichen. Vergeblich. Daraufhin vereinbarte der Richter mit allen Prozessparteien hinter verschlossenen Türen einen sogenannten Deal. Der Inhalt: Der Angeklagte legt ein Geständnis ab und erhält im Gegenzug eine mildere Strafe. Nach langer Rücksprache mit seinem Verteidiger gab der Angeklagte dann 24 der vorgeworfenen 54 Taten zu. „Ich kann mich aufgrund von Namen an diese Kunden erinnern“, begründete der Angeklagte die Rückkehr seines Erinnerungsvermögens. Auf die Beweisführung der restlichen Fälle verzichtete der Amtsrichter. Es täte ihm alles leid, gestand Sigurd K. im Schlusswort. Das Urteil: Acht Monate Haft auf Bewährung wegen Unterschlagung und Veruntreuung. Zwei Jahre lang muss er monatlich 100 Euro zahlen. Der Angeklagte, der sich vor seiner Tätigkeit als Zusteller in mehreren Jobs versucht hatte, startet jetzt bei der Feuerwehr Hamburg in ein neues Leben.