Norderstedt. Vier 60 Zentimeter hohe Pflanzen: Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln muss eine 54 Jahre alte Frau 1050 Euro zahlen.
„Was Sie erzählen, ist glaubhaft, aber nicht nachzuweisen“, meinte der Norderstedter Amtsrichter. Der Angeklagten vor ihm war zur Last gelegt worden, in ihrer Wohnung in Norderstedt Cannabispflanzen gezüchtet zu haben. Vier jeweils 60 Zentimeter hohe Pflanzen stellte die Polizei sicher. Dazu wurden drei Gramm Cannabiskraut sichergestellt. Die Frau hatte im Amtsgericht Norderstedt alles ohne Umschweife eingeräumt. Eine Nachbarin hatte den Geruch bemerkt und die Polizei alarmiert.
Die Pflanzen dienten allerdings nicht dem Konsum, wie die Beschuldigte dem Richter zu erklären versuchte. Stattdessen habe sie die Pflanzen für „Bastelarbeiten“ verwendet. Deren Blätter habe sie in Büchern gepresst und dann kunstvoll auf Holztabletts geklebt. Staunend, aber sichtbar skeptisch verfolgte der überraschte Amtsrichter den Erklärungen der Angeklagten.
Einen gezielten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz konnte man der unscheinbaren Frau auf dem Anklagestuhl sowieso nicht zutrauen. Zwanzig Jahre lang arbeitete die gelernte Hauswirtschaftslehrerin im Krankenhaus Ochsenzoll, seit Langem ist sie im Pflegedienst aktiv. Ob sie einen Sohn habe, wollte der Amtsrichter von ihr wissen. „34 Jahre ist er alt“, antwortete die Angeklagte, die im Übrigen nichts mit Drogen jeder Art zu tun haben will. Der Richter fragte nicht ohne Absicht, denn er meinte nachdrücklich zu ihr: „Sollte es eine Person geben, die von ihrem Anbau profitiert hat, sollten sie ihr gehörig den Kopf waschen.“
Die etwas andere „Bastelarbeit“ brachte der 54-Jährigen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro ein. Nach dem Urteilsspruch präsentierte die Frau stolz ihre kreativen „Werke“ dem Richter auf dem Handy. Der war sichtbar beeindruckt.