Norderstedt/Neumünster. Gebürtiger Albaner wird vom Schöffengericht in Neumünster zu 17-monatiger Haft verurteilt
In Neumünster sind es vom Untersuchungsgefängnis bis zum Amtsgericht nur wenige Gehminuten. Sechs Monate lang saß Lemal S. (Name von der Redaktion geändert) in U-Haft, bevor der 26-Jährige den Weg ins benachbarte Schöffengericht gehen konnte. Die Staatsanwaltschaft warf dem gebürtigen Albaner vor, im Dezember 2016 in ein Einfamilienhaus in Norderstedt eingestiegen zu sein.
Dieser Prozess war deshalb interessant, weil die Polizei wegen der dramatisch gestiegenen Zahl der Wohnungseinbrüche besonders im Hamburger Randgebiet eine Sonderkommission gegründet hatte. Nach deren Erkenntnissen sind vor allem überörtlich aktive Banden auf Raubzug. Als Einzeltäter passte der Angeklagte damit allerdings nicht ins Fahndungsschema. Wie 90 Prozent der Profi-Einbrecher hatte auch Lemal S. die Fenster an der Schillerstraße „klassisch“ ausgehebelt. Auch bei seinem Einbruch war der Angeklagte auf schnell greifbare Beute wie Schmuck und Bargeld aus. Seine Beute waren mehrere Luxusuhren sowie Computer, Siegelringe und eine Digitalkamera. Der Gesamtwert: über 10.000 Euro. Diesen Einbruch gab der Südeuropäer auch anstandslos zu.
Einen weiteren Einbruch in Hamburg, der ihm ebenfalls zur Last gelegt wurde, bestritt der Angeklagte allerdings. Seine Beute waren erneut Luxusuhren sowie Elektroartikel. Diese Tat soll er laut Staatsanwalt mit weiterhin gesondert verfolgten Komplizen begangen haben. Einer Hundehalterin, die zur vermuteten Tatzeit unterwegs war, registrierte am Tatort „mehrere ungewöhnliche Männer“. Vor Gericht erkannte die Zeugin den Angeklagten auf Anhieb wieder.
Auf der Suche nach Arbeit war der Albaner vor zwei Jahren als Tourist mit einem Visum für drei Monate nach Deutschland eingereist. Nach kurzem Aufenthalt wurde er nach einer blutigen Kneipenschlägerei wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 21 Monaten verurteilt. Die Einbrüche, die ihm zur Last gelegt werden, geschahen während der laufenden Bewährungszeit.
„Es tut mir leid. Ich schäme mich“, erklärte der Angeklagte zum Schluss. Das Schöffengericht verurteilte den ansonsten schweigenden Mann wegen Wohnungseinbruchdiebstahls zu einer 17-monatigen Haftstrafe. Mehrere Luxusuhren aus dem Beutegut sind bis heute nicht aufgetaucht. Deren geschätzter Wert von 6000 Euro muss Lemal S. an seine Einbruchsopfer zahlen. Ob die das Geld aber jemals sehen werden, ist fraglich.