Norderstedt. Der 42 Jahre alte Angeklagte hatte nach einer Alkoholfahrt ein strammes Entzugsprogramm gestartet. Richter beließ es bei Geldstraße.

Der Alkohol ist ein leidiges Dauerthema im Amtsgericht Norderstedt. Auch Alexander S. (Name geändert) kam jahrelang ohne Hochprozentiges nicht aus. Seit acht Monaten ist der 42-Jährige jetzt „trocken“ – und darauf nach eigenem Bekenntnis auch sehr stolz. „Mein Problem heute heißt aber Alltag“, berichtete er. „Mit Alkohol“, so sein klarer Blick zurück im Zorn, „ging früher alles leichter von der Hand. Es lief schlicht besser.“ Heute müsse er in jeder Sekunde höllisch aufpassen, dass kein Alkohol in seine Nähe komme, schilderte er Amtsrichter Matthias Lohmann sein Dilemma.

Anlass für seine strikte Abstinenz war eine Fahrt im April auf der Segeberger Chaussee. Dort stellte ihn abends die Polizei mit 2,1 Promille Alkohol im Blut und ohne Führerschein. „Ich war damals“, erinnerte sich der Firmenchef, „furchtbar gestresst.“ Er hatte seine alte Werkstatt räumen müssen, und in seinem neuen Domizil war vom Fußbodenbelag bis zu Malerarbeiten noch einiges zu renovieren.

Nach einem Super-Abi das Schlosserhandwerk gelernt

Der Angeklagte, der mit dunklem Vollbart, hoher Stirn und mit Hornbrille wie ein älterer Student aussieht, hatte nach einem Super-Abi das Schlosserhandwerk gelernt und anschließend auch den Meisterbrief in Rekordzeit geschafft. „Seit zehn Jahren bin ich Chef meiner eigenen Firma mit sechs Mitarbeitern“, berichtete Alexander S. stolz. Unmittelbar nach der vom Alkohol geprägten Tour war er damals zum Verkehrspsychologen gegangen und hatte beim TÜV Nord ein strammes Entzugsprogramm unterschrieben. Dort gibt es Einzelgespräche, die innerhalb von 24 Stunden wahrgenommen werden müssen. Damit wird eine scharfe Kontrolle sichergestellt. „Knallhart, aber erfolgreich“, bilanzierte Alexander S. zufrieden.

So viel tatkräftige Reue stimmte den Amtsrichter positiv. Obwohl beim Delikt vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Bewährungsstrafe angemessen ist, beließ es der Richter bei einer Geldstrafe von 2550 Euro. Zwölf Monate lang muss der Vater von sieben Jahre alten Drillingen außerdem ohne Führerschein auskommen.