Kaltenkirchen/Kiel . Kieler Gericht stellt Verfahren gegen 61 Jahre alte Kaltenkirchenerin wegen Geringfügigkeit und gegen Zahlung einer Geldbuße ein.

Normalerweise ist der Cappuccino aus Espresso, heißer Milch und Milchschaum ein süßer Muntermacher. Weil mehrere Becher des beliebten Kaffees verdächtig bitter schmeckten und unangenehme Nebenwirkungen auslösten, beschäftigten sich jahrelang Gerichte mit diesen merkwürdigen Heißgetränken. Eine Ex-Ehefrau eine Giftmischerin? Deshalb stand eine heute 61-jährige Frau im August 2014 vor dem Amtsgericht Norderstedt. Die Anklage: gefährliche Körperverletzung. Das Urteil: Zwölf Monate auf Bewährung und eine Geldbuße von 3000 Euro.

Gegen dieses Urteil legte die Angeklagte Berufung ein. Damit hatte sie am Donnerstag in Kiel überraschend Erfolg. Das Verfahren gegen die 61-Jährige wurde wegen Geringfügigkeit der Schuld eingestellt.

Die 12. Strafkammer des Landgerichtes Kiel kassierte damit das erstinstanzliche Urteil aus Norderstedt. Es folgte dem Antrag des Verteidigers Dr. Dirk Bachmann, der betont hatte, dass die vorgeworfene Tat schon zu lange her sei und alle Beteiligten schon beim ersten Prozess „erhebliche Gedächtnislücken“ demonstriert hätten. Zudem kritisierte der Verteidiger „erhebliche Fehler bei der Beweisaufnahme“ in der ersten Instanz.

Auch die Kleine Strafkammer zeigte sich verwundert, dass das angebliche Opfer damals nur ein minderes Interesse an einer Strafverfolgung gezeigt habe. „Es musste ja fast zur Polizei getragen werden“, staunte der Richter. Bei dieser eindeutigen Sachlage stimmte auch die Staatsanwältin der prozessualen Einstellung zu. Wenn die Angeklagte eine Geldbuße von 1200 Euro fristgerecht an eine soziale Einrichtung zahlt, gilt die Frau als unschuldig und ist das Verfahren juristisch abgeschlossen.

Deshalb bleibt wahrscheinlich für immer im Dunkeln, was der 61 Jahre alten Frau aus Kaltenkirchen zur Last gelegt wurde. So habe die gelernte Einzelhandelskauffrau, die heute in Quickborn lebt, ihrem damaligen Ehemann mehrmals Schlafmittel in den Cappuccino gemischt. Laut erstinstanzlicher Anklage erstmals im Juni 2012, als ihr Mann nach der Trennung das gemeinsam bewohnte Haus ausräumte. Er sei von einem Moment zum anderen eingeschlafen, hätte gelallt und sich ständig wiederholt, erinnerte sich die Stieftochter der Angeklagten. Nach deren Angaben habe ihr Vater gestanden, öfter unter unerklärlichen Bewusstseins- und Gedächtnisstörungen zu leiden.

Nach ihrer Beweisaufnahme waren die Amtsrichterin und die Staatsanwalt in Norderstedt davon überzeugt, dass die Angeklagte mehrmals Barbiturate in die Trinkbecher geschüttet hatte. Ob sie ihm aus enttäuschter Liebe nur einen Denkzettel verpassen wollte, sei unklar geblieben. Sie habe zwar keine Tötungsabsicht gehabt, aber Racheabsichten, hieß es in der damaligen Urteilsbegründung. Offensichtlich sei sie nicht in der Lage gewesen, ihren Groll anders abzubauen.