Kiel/Norderstedt. Sie prellte einen 92-jährigen Norderstedter um insgesamt 12.000 Euro. Nun muss die 48-Jährige 1800 Euro Strafe zahlen.

Um 12.000 Euro hatte eine 48-jährige Frau aus Norderstedt einen 92-jährigen Witwer geprellt. Die mittellose Angeklagte spiegelte dem alten Herrn vor, das Geld kurzfristig als Barkredit für einen Umzug und neue Möbel zu benötigen. Am Montag wurde das Urteil gegen die 48-Jährige – 1800 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze á zehn Euro) wegen Betrugs - rechtskräftig.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Norderstedt vom 8. Oktober 2015 hatte die Sozialhilfeempfängerin zunächst Rechtsmittel eingelegt. Am Montag wollte die 12. Berufungskammer des Kieler Landgerichts die Sache erneut verhandeln. Doch die Mutter von fünf Kindern machte einen Rückzieher. Damit ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig.

Danach hatte die nicht vorbestrafte Frau, die einer polizeibekannten Familie angehört, den Zeugen Ende Oktober 2014 auf der Straße angesprochen. Man kenne sich doch vom Einkaufen, begrüßte sie ihn freundlich. Der alleinstehende Senior war angetan, ließ sich auf ein Gespräch ein und nahm die charmante „junge Frau“ mit nach Hause.

Unterwegs erzählte sie ihm von ihren Plänen. Angeblich litt sie darunter, bei ihrer Schwester zwischen Sperrmüll-Möbeln leben zu müssen. Sie wolle umziehen und endlich ihren eigenen Hausstand führen. Der von Angehörigen als hilfsbereit und gutgläubig charakterisierte Mann bot seine Hilfe an und gab ihr 1000 Euro in bar.

Die Tochter des alten Mannes kam der Betrügerin schließlich auf die Schliche

Der Frau reichte das nicht, sie bat um mehr. Der schwerhörige, stark sehbehinderte Greis erzählte von Ersparnissen in einem Bankschließfach. Von der Frau und ihrem schnell herbeitelefonierten Fahrer ließ er sich bereitwillig zu einer Sparkasse an der Langenhorner Chaussee bringen. Um keinen Verdacht zu erregen, schickte das Paar ihn allein in die Filiale. Dort kümmerten sich die Angestellten um den Stammkunden und rieten ihm dringend von der Mitnahme der hohen Summe ab. Doch der Geschädigte ließ sich den Schließfachschlüssel aushändigen und entnahm 11.000 Euro. Das Geld händigte er dem unbekannt gebliebenen Komplizen aus. Eine Quittung versprach ihm die Frau am nächsten Tag vorbeizubringen.

Inzwischen hatte die 70-jährige Tochter des Geschädigten von der Sache erfahren, legte sich zusammen mit ihrem Ehemann in der Wohnung auf die Lauer. Als die Frau tatsächlich mit einer Flasche Wein klingelte, wurde sie von den Zeugen gestellt. Von der Polizei ließ sie sich widerstandslos festnehmen. Vor Gericht erregte sie zunächst Empörung mit der Aussage, der 92-Jährige habe ihr das Geld für Sex angeboten. Die Behauptung zog sie später zurück.