Norderstedt . Die Anwohner des Glashütter Damms protestieren – sie pochen auf eine Zusage der Norderstedter Verwaltung von vor fast 30 Jahren.

Eine Grasfläche entlang der Wohnstraße, zwischen den Bäumen, lang und breit genug, um ein Auto abzustellen – also ein guter Parkplatz. In Norderstedt sind solche Bereiche überall zu finden. Doch nach dem Willen des Norderstedter Ordnungsamtes sollen sie nicht länger „zweckentfremdet“ werden. Die Stadt will das Parkverbot auf dem „Straßenbegleitgrün“ durchsetzen. Politessen haben Warnhinweise hinter Scheibenwischer geklemmt und in manchen Fällen sogar schon Knöllchen in Höhe von 10 Euro für das Falschparken angeordnet. Zum Beispiel am Glashütter Damm, wo die Anwohner seit Jahrzehnten auf Grünstreifen parken.

„Deswegen können wir auch nicht verstehen, warum das plötzlich nicht mehr erlaubt ist, zumal uns die Verwaltung das vor fast 30 Jahren zugesagt hat“, sagen Rolf Clausen, Jens Hoffmann und Hubertus Schmidt-Riediger, die seit 40 Jahren am Glashütter Damm wohnen und für die Eigentümergemeinschaft mit insgesamt 18 Partien sprechen. 1987 sei ihnen in einer Anwohnerversammlung mit rund 150 Teilnehmern zugesagt worden, die schon damals vorhandenen Parkplätze auf dem Fußweg zu erhalten und entsprechend zu kennzeichnen. Das sei durch die Metallbügel vor den Bäumen geschehen. „Um die Reifen unserer Fahrzeuge zu schonen, wurden extra abgerundete Bordsteine gesetzt“, sagt Schmidt-Riediger. Zudem wundern sich die Anwohner, dass die Verwaltung die bisher genehmigten Stellflächen für die Fahrzeuge plötzlich als Grünstreifen und Grünanlagen bezeichne. „Von Grün kann da keine Rede sein. Das sind Grandflächen“, sagen die Anwohner.

Jeder Eigentümer habe zwar eine Garage für ein Auto, aber: Wo sollen Besucher ihre Fahrzeuge abstellen, Handwerker, die ihre Arbeitsgeräte nicht Hunderte von Metern schleppen können, oder die Mitarbeiterinnen von Pflegediensten? Noch gebe es im Bereich ihrer Häuser 15 Stellplätze auf beiden Seiten des Glashütter Damms. Sie würden auch von denjenigen genutzt, die an Veranstaltungen in der nahen Grundschule Immenhorst und in der Vicelin-Gemeinde teilnehmen. Bis vor einigen Jahren hätten Autofahrer ihre Fahrzeuge noch am westlichen Eingang zum Bargweg abstellen können. Doch der Fußweg wurde verbreitert, acht Stellplätze seien weggefallen.

Doch es geht der Eigentümergemeinschaft nicht nur um die Sache. Sie ärgern sich auch darüber, wie die Verwaltung mit ihnen umgeht. „Bis heute wissen wir nicht, warum wir auf unseren angestammten Plätzen keine Autos mehr abstellen dürfen. Wir haben bisher nur ausweichende Antworten bekommen“, sagen Clausen, Hoffmann und Schmidt-Riediger. Einfach einen Zettel hinter die Scheibenwischer zu klemmen, das reiche nicht als Information. Ihre Bitte um ein Gespräch sei bisher nicht erfüllt worden, auch vom Oberbürgermeister hätten sie auf ihr Schreiben vom 13. Dezember noch keine Antwort bekommen. „Die Norderstedter Verwaltung betont doch immer, Dienstleister für die Bürger sein zu wollen. Wenn sie ihre Leistungen in der freien Wirtschaft verkaufen müsste, wäre sie schon längst pleite“, sagt Schmidt-Riediger.

Warum das Norderstedter Ordnungsamt ausgerechnet jetzt das Parken auf Grünflächen neu regeln möchte, hängt offenbar mit zunehmenden Anwohner-Hinweisen zusammen. Einige Norderstedter melden immer wieder, wenn das Grün entlang der Straße vom Nachbarn oder von dessen Besuchern zugeparkt wird. Aus der Antwort des Ordnungsamtes auf eine Anfrage des CDU-Stadtvertreters Arne-Michael Berg im Verkehrsausschuss aus dem November 2015 geht hervor, dass die Stadt deswegen „viele Flächen kostenaufwendig sanieren müsse“. Deswegen will das Ordnungsamt in diesem Jahr das Parken auf Grünstreifen verstärkt überwachen und unterbinden.

Doch allein die Frage, was genau eine Grünfläche ist und wann sie nicht beparkt werden darf, ist rechtlich strittig. Alles dreht sich um die Frage, welche Verkehrsfunktion die Fläche hat und ob ein Falschparker sie missachtet. Ist das Grün Teil des Gehwegs, Teil der Straße, gibt es klare Abgrenzungen? Sind abgesenkte Bordsteine oder bauliche Vorkehrungen vorhanden, die das Parken gut möglich machen?

Im Nebel der rechtlichen Unklarheit will das Ordnungsamt für Klarheit sorgen. Grünflächen entlang der Straße sollen stadtweit klar definiert und als solche geschützt werden. Und Grünflächen, die als Parkplätze durchgehen, sollen mit Schildern oder baulichen Vorkehrungen als Parkflächen erkennbar gemacht werden.

So lange diese Maßnahmen nicht erledigt sind, wird das Ordnungsamt aber auch keine Knöllchen mehr schreiben.

Für den Glashütter Damm gibt es bereits eine konkrete Planung. Im Bereich zwischen Poppenbütteler Straße und Immenhorst wird das Betriebsamt in diesem Jahr auf beiden Seiten der Straße die Grünflächen aufarbeiten und anschließend durch Poller und Findlinge sichern. Gleichzeitig werden an einigen Abschnitten zusätzliche Parkplätze errichtet und erkennbar ausgewiesen.